- Offenlegende Partei
- Die Partei, die vertrauliche Informationen teilt und deren Interessen das Dokument primär schützt.
- Empfangende Partei
- Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält und an die Verpflichtung gebunden ist, diese geheim zu halten.
- Vertrauliche Informationen
- Die spezifischen Kategorien von Daten, Materialien oder Kenntnissen, die vom Dokument abgedeckt sind, wie im Vertrag selbst definiert.
- Gegenseitiges NDA
- Eine Vereinbarung, bei der beide Parteien vertrauliche Informationen teilen und beide an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind; auch bilaterales NDA genannt.
- Einseitiges NDA
- Eine Vereinbarung, bei der nur eine Partei vertrauliche Informationen teilt und nur die empfangende Partei gebunden ist; auch einseitiges NDA genannt.
- Betriebsgeheimnis
- Proprietäre Geschäftsinformationen, die einen kommerziellen Wert haben, gerade weil sie nicht öffentlich bekannt sind und Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind.
- Zulässiger Zweck
- Der spezifische, eng definierte Grund, für den die empfangende Partei die vertraulichen Informationen nutzen darf.
- Nachfrist
- Die Länge der Zeitspanne, während der Vertraulichkeitsverpflichtungen in Kraft bleiben, nachdem das Dokument endet oder nach der letzten Offenlegung.
- Unterlassungsschutz
- Ein Gerichtserlass, der eine Partei dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung zu unterlassen — wie die Fortsetzung der Offenlegung von Geheimnissen — wenn Schadensersatz allein den Schaden nicht rückgängig machen kann.
- Ausnahmeklausel
- Eine Bestimmung, die die Kategorien von Informationen auflistet, die ausdrücklich nicht von der Vertraulichkeitsverpflichtung abgedeckt sind, wie öffentlich verfügbare Informationen.
- IP-Abtretung
- Eine Klausel in einigen NDAs, besonders in Arbeitnehmerabkommen, die das Eigentum an allen Arbeitsergebnissen oder Erfindungen, die während des Engagements erstellte werden, auf den Arbeitgeber oder Kunden überträgt.
- Umgehungsverbot
- Eine Bestimmung, die eine Partei daran hindert, die andere zu umgehen, um direkt mit Kontakten oder Chancen zu verhandeln, die unter dem Dokument eingeführt wurden.