Das geheimhaltungsvereinbarung mit dem fachberater es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt berater & selbstständiger auftragnehmer unterlagen.
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG MIT DEM FACHBERATER Diese Geheimhaltungsvereinbarung (im Folgenden "Vereinbarung" genannt) ZWISCHEN: [NAME DES FACHBERATERS] (im folgenden "Fachberater" genannt), eine Einzelperson ODER eine Körperschaft, gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [BUNDESLAND] in [STAAT], deren Hauptanschrift/Hauptsitz sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (im Folgenden "Kunde" genannt) eine Körperschaft, gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [BUNDESLAND] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet, tritt zum [DATUM] in Kraft. WOHINGEGEN, dass der Fachberater an der Durchführung der Arbeiten am/im/mit dem Unternehmenssystem (im Folgenden das "System" genannt) beteiligt war oder sein wird und in Verbindung damit Zugriff auf sämtliches vertrauliches Material und Informationen hat; und WOHINGEGEN, dass der Fachberater und das Unternehmen mit dieser Vereinbarung festhalten möchten, in welcher Weise vertrauliche und geschützte Materialien behandelt werden; EBEN, HIERFÜHR, lautet die Übereinstimmung wie folgt: geschützte INFORMATIONEN Der Fachberater nimmt zur Kenntnis, dass das System, der Primärcode, der Maschinencode und alle Aufzeichnungen über das System ("Geschützte Informationen") vertraulich und geheim sind; der Fachberater stimmt auch zu, mit angemessener Sorgfalt (dasselbe, nicht weniger als eingesetzt, als um die eigenen geheimen Informationen des Fachberaters zu schützen) jene geschützten Informationen zu schützen und deren unerlaubte Nutzung oder Bekanntgabe zu verhindern. DIE GEHEIMHALTUNG Der Fachberater darf nur jenen Personen, wie seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Vertragspartnern (Beratungspersonal) Zugriff auf die geschützten Informationen gewähren, die die Informationen und das Wissen über den Zusammenhang mit dem Fachberater für Ihre Arbeiten brauchen. Der Fachberater weist das Beratungspersonal an, wie es Zugang zu den geheimen Informationen bekommt und wie damit umzugehen ist. KOPIEN Jede Kopie oder Reproduktion der geschützten Information muss Urheber- oder eigentumsrechtliche Hinweise enthalten. KÜNDIGUNG Der Fachberater muss, nach Beendigung der ihm zugetragenen Aufgaben, bei Beendigung der vertraglichen Bindung, gegenüber dem System oder auf Nachfrage, je nachdem, was früher ist, sämtliche vertraulichen Informationen (inklusive aller Kopien oder Reproduktionen die sich in seinem Besitz befinden) retournieren.
Das geheimhaltungsvereinbarung mit dem fachberater es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt berater & selbstständiger auftragnehmer unterlagen.
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG MIT DEM FACHBERATER Diese Geheimhaltungsvereinbarung (im Folgenden "Vereinbarung" genannt) ZWISCHEN: [NAME DES FACHBERATERS] (im folgenden "Fachberater" genannt), eine Einzelperson ODER eine Körperschaft, gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [BUNDESLAND] in [STAAT], deren Hauptanschrift/Hauptsitz sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (im Folgenden "Kunde" genannt) eine Körperschaft, gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [BUNDESLAND] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet, tritt zum [DATUM] in Kraft. WOHINGEGEN, dass der Fachberater an der Durchführung der Arbeiten am/im/mit dem Unternehmenssystem (im Folgenden das "System" genannt) beteiligt war oder sein wird und in Verbindung damit Zugriff auf sämtliches vertrauliches Material und Informationen hat; und WOHINGEGEN, dass der Fachberater und das Unternehmen mit dieser Vereinbarung festhalten möchten, in welcher Weise vertrauliche und geschützte Materialien behandelt werden; EBEN, HIERFÜHR, lautet die Übereinstimmung wie folgt: geschützte INFORMATIONEN Der Fachberater nimmt zur Kenntnis, dass das System, der Primärcode, der Maschinencode und alle Aufzeichnungen über das System ("Geschützte Informationen") vertraulich und geheim sind; der Fachberater stimmt auch zu, mit angemessener Sorgfalt (dasselbe, nicht weniger als eingesetzt, als um die eigenen geheimen Informationen des Fachberaters zu schützen) jene geschützten Informationen zu schützen und deren unerlaubte Nutzung oder Bekanntgabe zu verhindern. DIE GEHEIMHALTUNG Der Fachberater darf nur jenen Personen, wie seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Vertragspartnern (Beratungspersonal) Zugriff auf die geschützten Informationen gewähren, die die Informationen und das Wissen über den Zusammenhang mit dem Fachberater für Ihre Arbeiten brauchen. Der Fachberater weist das Beratungspersonal an, wie es Zugang zu den geheimen Informationen bekommt und wie damit umzugehen ist. KOPIEN Jede Kopie oder Reproduktion der geschützten Information muss Urheber- oder eigentumsrechtliche Hinweise enthalten. KÜNDIGUNG Der Fachberater muss, nach Beendigung der ihm zugetragenen Aufgaben, bei Beendigung der vertraglichen Bindung, gegenüber dem System oder auf Nachfrage, je nachdem, was früher ist, sämtliche vertraulichen Informationen (inklusive aller Kopien oder Reproduktionen die sich in seinem Besitz befinden) retournieren.
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