- Betriebsgeheimnis
- Wertvolle, nicht öffentlich bekannte Informationen eines Unternehmens (z. B. Prozesse, Designs, Kundenlisten), die dem Geschäftserfolg dienen.
- Verschwiegenheitspflicht
- Rechtliche Verpflichtung einer Person, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben oder zu offenbaren.
- NDA (Non-Disclosure Agreement)
- Englische Bezeichnung für eine Verschwiegenheits- oder Vertraulichkeitserklärung; international gebräuchlicher Begriff.
- Confidentiality
- Vertraulichkeit; Schutz vor unbefugter Offenlegung von Informationen.
- Bewerbungsprozess
- Der Zeitraum von der Bewerbung bis zur Einstellung oder Ablehnung eines Kandidaten.
- Konkurrenzverbot
- Klausel, die einem Bewerber oder Arbeitnehmer untersagt, für Wettbewerber tätig zu werden.
- Haftung
- Rechtliche Verantwortung für Schaden, den durch Verstoß gegen die Vereinbarung entsteht.
- Ausnahmeregelungen
- Situationen, in denen die Geheimhaltungspflicht nicht gilt (z. B. behördliche Anordnung).
- Unterzeichner
- Person, die die NDA durch Unterschrift rechtlich bindet.
- Geltungsdauer
- Zeitraum, während der die Verschwiegenheitspflicht rechtskräftig bleibt.
- Sanktion
- Strafe oder Konsequenz (Geldbuße, Schadensersatz) bei Verletzung der Vereinbarung.
- Firmensitz
- Offizielle Adresse, unter der ein Unternehmen registriert und erreichbar ist.