- Vertrauliche Informationen
- Alle geschäftssensiblen Daten, Pläne, Strategien, Kundendaten und technische Informationen, die vom empfangenden Unternehmen als Geheimnis markiert oder klar als solche erkennbar sind.
- Geistiges Eigentum
- Rechte an Erfindungen, Urheberwerken, Marken, Geschäftsgeheimnissen und Know-How, die dem Unternehmen gehören und geschützt werden sollen.
- Lieferant
- Die Partei (Person oder Unternehmen), die Dienstleistungen erbringt oder Informationen vom Unternehmen erhält und sich zur Geheimhaltung verpflichtet.
- Offenlegung
- Der Akt, vertrauliche Informationen einem Dritten (Lieferant, Berater) mitzuteilen, mündlich oder schriftlich.
- Betriebsgeheimnis
- Informationen über Geschäftsprozesse, Preise, Kundenlisten und Strategien, deren Geheimhaltung dem Unternehmen wirtschaftlichen Vorteil bringt.
- Geheimhaltungspflicht
- Die rechtliche Verpflichtung des Lieferanten, erhaltene Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und diese sachgerecht zu schützen.
- Ausnahmen von Geheimhaltung
- Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits im Besitz waren oder rechtmäßig von unabhängiger Quelle erhalten wurden, fallen nicht unter Geheimhaltungspflicht.
- Auftragsverarbeiter
- Ein Unternehmen, das im Auftrag eines anderen Unternehmens Daten verarbeitet oder Services erbringt und dafür Zugang zu sensiblen Informationen benötigt.
- Präambel
- Einleitungsteil des Vertrags, der den Hintergrund, die Motivation und die gegenseitigen Absichten der Parteien zusammenfasst.
- Compliance
- Die Einhaltung vertraglicher Pflichten und geltender Gesetze durch den Lieferanten während der Zusammenarbeit.