- Käufer
- Die Partei, die den Vermögensgegenstand, die Anteile, die Immobilie oder das Unternehmen unter der Vereinbarung erwirbt.
- Verkäufer
- Die Partei, die das Eigentum gegen den vereinbarten Kaufpreis überträgt.
- Kaufpreis
- Der von Käufer und Verkäufer vereinbarte Gesamtbetrag als Gegenleistung für die Übertragung.
- Vorbedingungen
- Ereignisse, die eintreten müssen, bevor eine Partei rechtlich verpflichtet ist, die Transaktion abzuschließen.
- Zusicherungen und Gewährleistungen
- Tatsachenerklärungen jeder Partei über sich selbst oder den Vertragsgegenstands, auf die sich die andere Partei zum Eingehen des Deals verlässt.
- Schadloshaltung
- Eine vertragliche Verpflichtung einer Partei, die andere für Schäden zu entschädigen, die aus einer Gewährleistungsverletzung oder nicht offenbarter Verbindlichkeit nach dem Abschluss entstehen.
- Abschluss
- Der Punkt, an dem alle Bedingungen erfüllt wurden, Geld die Hände wechselt und das Eigentum formal übertragen wird.
- Due Diligence
- Die Untersuchung des Käufers zum Unternehmen, Vermögenswerten oder Finanzen des Verkäufers, um vor dem Abschluss zu überprüfen, dass Zusicherungen korrekt sind.
- Earn-out
- Ein Teil des Kaufpreises, der nach dem Abschluss gezahlt wird, abhängig davon, dass das erworbene Unternehmen vereinbarte Leistungsziele erreicht.
- Verkaufsurkunde
- Ein Dokument, das bei oder nach dem Abschluss unterzeichnet wird und den abgeschlossenen Transfer eines spezifischen Vermögensgegenständes vom Verkäufer zum Käufer nachweist.
- Gegenleistung
- Etwas Wertvolles — typischerweise Geld — das zwischen den Parteien ausgetauscht wird, um den Vertrag rechtlich bindend zu machen.
- Eigentumsrecht
- Das rechtliche Eigentum an einem Vermögensgegenstand oder einer Immobilie, übertragen vom Verkäufer zum Käufer beim Abschluss.