- Gekaufte Vermögenswerte
- Die physischen und immateriellen Vermögensgegenstände (Maschinen, Inventar, Marken, Kundenlisten), die der Käufer vom Verkäufer erwerben wird.
- Ausgeschlossene Vermögenswerte
- Vermögenswerte, die nicht Teil der Transaktion sind und beim Verkäufer verbleiben (z. B. Immobilien, spezifische Schulden).
- Kaufpreis
- Die Gesamtvergütung, die der Käufer an den Verkäufer zahlt; oft in Tranche (sofort, nachträglich, bedingt) aufgeteilt.
- Abschlussbedingungen
- Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor der Kauf abgeschlossen wird (Genehmigungen, Prüfungen, Garantien).
- Erklärungen und Garantien
- Zusicherungen des Verkäufers über Eigentum, Haftungsfreiheit, Rechtskonformität und Zustand der Vermögenswerte.
- Treuhand
- Ein neutraler Dritter oder ein separates Konto, auf dem ein Teil des Kaufpreises gesperrt wird, um Ansprüche des Käufers zu sichern.
- Nachsicht
- Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung von Ansprüchen oder Klauseln unter bestimmten Bedingungen.
- Wettbewerbsverbot
- Vereinbarung, dass der Verkäufer die verkauften Vermögenswerte für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr betreiben darf.
- Preisanpassung
- Mechanismus, mit dem der Kaufpreis nach Abschluss basierend auf Inventur, Forderungen oder anderen Metriken neu berechnet wird.
- Massenverkauf
- Ein Verkauf von wesentlichen Betriebsmitteln, bei dem das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit grundlegend verändert.