- Vereinbarung
- Das schriftliche Kaufvertragsdokument, das Verkäufer und Käufer bindet und alle Bedingungen der Transaktion regelt.
- Ausrüstung
- Lagerhaltung und verwandte Maschinen, Geräte oder Betriebsmittel, die Gegenstand des Verkaufs sind.
- Kaufpreis
- Der Gesamtbetrag, den der Käufer an den Verkäufer für die Ausrüstung zahlen muss.
- Eigentumsübertragung
- Der rechtliche Prozess, durch den das Eigentum an der Ausrüstung vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
- Massenverkauf
- Der Verkauf einer größeren Menge von Vermögenswerten oder Geschäftsbetrieb, oft mit speziellen steuerlichen und rechtlichen Anforderungen.
- Treuhand/Mandatar
- Eine neutrale dritte Partei (oft ein Notar), die den Kaufpreis hält und bei Erfüllung aller Bedingungen auszahlt.
- Pfandrecht
- Ein rechtlicher Anspruch an der Ausrüstung, der einen Gläubiger berechtigt, diese zu verkaufen, falls eine Schuld nicht bezahlt wird.
- Gewährleistung
- Eine Zusicherung des Verkäufers, dass die Ausrüstung dem vertraglich zugesicherten Zustand entspricht und frei von Mängeln ist.
- Eidesstattliche Erklärung
- Eine von einem Geschäftsführer oder Direktor unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass alle Angaben wahr und vollständig sind.
- Sicherungsrecht
- Ein Recht eines Gläubigers, die Ausrüstung zu verwerten, um ausstehende Schulden zu begleichen.