- Verkäufer
- Die Partei, die die Waren verkauft und das Eigentumsrecht überträgt.
- Käufer
- Die Partei, die die Waren kauft und das Eigentumsrecht erwirbt.
- Eigentumsvorbehalt
- Eine Klausel, die festlegt, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware bleibt.
- Pfandrecht
- Ein Recht des Gläubigers, sich aus dem Verkauf einer Sache zu befriedigen, um eine Schuld zu sichern.
- Gewährleistung
- Die Zusicherung des Verkäufers, dass die Ware mangelfrei und für den vereinbarten Zweck geeignet ist.
- Eigentumsübergang
- Der Moment, in dem das Eigentum an der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, oft bei Bezahlung oder Übergabe.
- Warenbeschreibung
- Eine detaillierte Auflistung und genaue Beschreibung der verkauften Waren im Vertrag.
- Gegenleistung
- Der Kaufpreis oder Wert, den der Käufer für die Waren erbringt.
- Belastung
- Ein Recht oder Anspruch eines Dritten an der Ware, das deren freie Verfügbarkeit einschränkt.
- Zession
- Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus einem Vertrag auf einen Dritten.
- Rechtsnachfolger
- Eine Person oder ein Unternehmen, das die Rechte und Pflichten einer anderen Person erwirbt, z. B. durch Erbschaft oder Unternehmensverkauf.