- F.O.B. (Free on Board)
- Incoterm, bei dem die Kosten und das Risiko vom Verkäufer bis zur Verladung getragen werden, danach geht das Risiko auf den Käufer über.
- Gewährleistungsfrist
- Der Zeitraum, in dem der Verkäufer für Mängel an der gelieferten Ausrüstung haftet.
- Lieferfrist
- Die vereinbarte Zeitspanne, innerhalb derer die Ausrüstung vom Verkäufer an den Käufer zu liefern ist.
- Verzugszinsen
- Zinsen, die bei verspäteter Bezahlung auf den ausstehenden Betrag berechnet werden.
- Rechtsverletzung / Patentverletzung
- Die Ausrüstung verletzt das Urheberrecht, Patent oder sonstige Schutzrechte Dritter.
- Haftungsfreistellung
- Vereinbarung, wonach eine Partei die andere von Ansprüchen Dritter schützt und entschädigt.
- Höhere Gewalt
- Unvorhersehbare, außerordentliche Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Krieg), die Parteien von Vertragspflichten entlasten.
- Vertrauliche Informationen
- Geschäfts- oder technische Daten, die die Offenbarende Partei geheim halten möchte und die nicht öffentlich bekannt sind.
- Abnahmemelder
- Klausel, die beschreibt, wann der Käufer die Ausrüstung offiziell angenommen hat und der Kaufpreis fällig wird.
- Änderungsvorbehalt
- Recht des Verkäufers, die Ausrüstung oder deren Bestandteile zu ändern, ohne den Vertrag zu verletzen.