- Kapital
- Der ursprüngliche geliehene Betrag, ohne Zinsen oder Gebühren.
- Amortisation
- Der Prozess, ein Darlehen durch regelmäßige geplante Zahlungen zurückzuzahlen, die im Laufe der Zeit sowohl Kapital als auch Zinsen decken.
- Sicherheiten
- Ein Vermögenswert, der von einem Kreditnehmer verpfändet wird, um ein Darlehen zu sichern; der Kreditgeber kann ihn bei Zahlungsausfall beschlagnahmen.
- Covenant
- Ein Versprechen in einer Darlehensvereinbarung, etwas während der Kreditlaufzeit zu tun (positives Covenant) oder zu unterlassen (negatives Covenant).
- Verzug
- Das Versäumnis eines Kreditnehmers, die Bedingungen eines Finanzierungsvertrags zu erfüllen, das typischerweise das Recht des Kreditgebers auslöst, Rückzahlung zu fordern oder Sicherheiten durchzusetzen.
- Term Sheet
- Eine nicht bindende (oder teilweise bindende) Zusammenfassung der vorgeschlagenen kommerziellen Bedingungen eines Finanzierungsgeschäfts, die verwendet wird, um eine Vereinbarung zu erreichen, bevor vollständige Rechtsdokumente entworfen werden.
- Abtretung
- Die Übertragung der Rechte eines Kreditgebers aus einem Darlehen auf einen neuen Kreditgeber, ohne die zugrunde liegende Darlehensvereinbarung zu ändern.
- Persönliche Garantie
- Ein Engagement einer Person — typischerweise eines Geschäftsinhabers — ein Geschäftsdarlehen aus persönlichen Vermögenswerten zurückzuzahlen, wenn das Unternehmen nicht kann.
- Inanspruchnahme
- Der Akt, auf einige oder alle eine zugesicherte Darlehensfazilität zuzugreifen; ein Kreditgeber sichert eine Fazilität zu und der Kreditnehmer nimmt sie nach Bedarf in Anspruch.
- Serie A
- Die erste bedeutende Runde der institutionellen Risikokapitalfinanzierung, die ein Startup nach der Seed-Finanzierung aufbringt, typischerweise an bevorzugtes Eigenkapital beteiligt.
- Schuldschein
- Ein geschriebenes, signiertes Versprechen eines Kreditnehmers, eine spezifische Summe unter bestimmten Bedingungen zurückzuzahlen; oft als separate Dokument einem Finanzierungsvertrag beigefügt.
- Sicherheitsrecht
- Ein rechtlicher Anspruch eines Kreditgebers auf Sicherheiten, die von einem Kreditnehmer verpfändet werden, was dem Kreditgeber Vorrangrechte auf das Vermögen im Falle eines Verzugs gibt.