- Mietvertrag
- Rechtsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die Laufzeit, Miete und Nutzungsbedingungen für die gemietete Ausrüstung festlegt.
- Laufzeit
- Zeitraum, für den die Ausrüstung vermietet wird, ab Beginn bis zur vertraglich vereinbarten Beendigung.
- Erneuerungsoption
- Vertragliche Klausel, die dem Mieter das Recht gibt, den Mietvertrag für einen zusätzlichen Zeitraum zu verlängern.
- Untervermietung
- Weitergabe der gemieteten Ausrüstung an einen Dritten durch den ursprünglichen Mieter.
- Anbieter
- Unternehmen oder Person, die die Ausrüstung vermietet und Gewährleistungen sowie Garantien leistet.
- Wartung
- Regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung der Ausrüstung, um ihre Funktionsfähigkeit zu sichern.
- Haftpflichtversicherung
- Versicherung, die Schadensersatzforderungen Dritter gegenüber dem Mieter abdeckt.
- Übertragungsrecht
- Recht des Vermieters, seine Anrechte am Mietvertrag und der Ausrüstung auf Dritte zu übertragen.
- Entschädigungspflicht
- Verpflichtung des Mieters, den Vermieter und Dritte vor Schäden und Verlusten zu bewahren.
- Leasing
- Alternative Form der Ausrüstungsbeschaffung, die Eigenschaften von Vermietung und Kauf kombiniert.