- Arbeitsplatzrichtlinie
- Ein schriftliches Dokument, das Regeln, Erwartungen und Verfahren definiert, die Mitarbeiter und Manager in einem spezifischen Bereich des Geschäftsbetriebs befolgen müssen.
- Mitarbeiterhandbuch
- Ein einzelnes Referenzdokument, das mehrere Arbeitsplatzrichtlinien kompiliert und an Mitarbeiter verteilt, typischerweise beim Onboarding.
- Bestätigung der Richtlinie
- Eine datierte Unterschrift oder elektronische Bestätigung eines Mitarbeiters, die bestätigt, dass er eine Richtlinie erhalten, gelesen und verstanden hat.
- Freie Anstellung
- Ein Anstellungsverhältnis, in dem jede Partei die Beziehung jederzeit beenden kann; relevant, weil Richtlinien nicht versehentlich implizierte Verträge in Freie-Anstellung-Rechtsordnungen schaffen dürfen.
- Progressive Disziplin
- Ein schrittweiser Ansatz zur Durchsetzung von Richtlinienverstößen — typischerweise mündliche Verwarnung, schriftliche Verwarnung, Suspension, dann Kündigung — konsistent angewendet.
- Umfang
- Die ausdrückliche Aussage darüber, welche Mitarbeiter, Standorte, Geräte oder Situationen eine Richtlinie abdeckt.
- BYOD (Bring Your Own Device)
- Eine Arbeitsplatzvereinbarung, bei der Mitarbeiter persönliche Smartphones, Tablets oder Laptops verwenden, um Arbeitsaufgaben durchzuführen, geregelt durch eine spezielle Richtlinie.
- Nulltoleranzklausel
- Eine Richtlinienbestimmung, die unmittelbare Disziplinarmaßnahmen für ein angegebenes Verhalten verhängt, ohne die üblichen progressiven Disziplinarschritte.
- Sorgfaltspflicht
- Die gesetzliche Verpflichtung eines Arbeitgebers, angemessene Schritte zu unternehmen, um Mitarbeiter vor Schaden zu schützen — ein Grundkonzept hinter den meisten Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien.
- Richtlinien-Überprüfungszyklus
- Das geplante Intervall, in dem eine Richtlinie formal erneut überprüft und aktualisiert wird, um Rechtsänderungen, organisatorische Änderungen oder operative Erfahrungen widerzuspiegeln.
- Whistleblower-Schutz
- Gesetzliche und richtlinienmäßige Bestimmungen, die Mitarbeiter vor Vergeltung schützen, wenn sie Verstöße in gutem Glauben melden.