- Null-Toleranz-Politik
- Eine verbindliche Unternehmensrichtlinie, nach der jede Form von Gewalt oder Bedrohung zu sofortiger Kündigung führt, ohne Ausnahmen oder Verhandlungsspielraum.
- Gewalt am Arbeitsplatz
- Umfasst körperliche Schädigung, Schubsen, Belästigung, Einschüchterung, Drohungen oder das Schwingen von Waffen gegen Personen.
- Waffenverbot
- Ausdrückliches Verbot des Besitzes, Transports oder Tragens von Waffen (Pistolen, Messer, Sprengstoff etc.) auf dem Firmengelände und in Fahrzeugen.
- Meldeverfahren
- Ein strukturierter Prozess, durch den Mitarbeiter potenzielle Gewalt oder Sicherheitsbedenken an Vorgesetzte oder das Management berichten können.
- Inspektionsrecht
- Das Recht des Arbeitgebers, Arbeitsbereiche, Schreibtische und Computersysteme mit oder ohne Ankündigung zu überprüfen.
- Betriebsgelände
- Das gesamte Unternehmensgrundstück, einschließlich Gebäude, Parkplätze und angrenzender Flächen, auf dem das Waffenverbot und andere Sicherheitsrichtlinien gelten.
- Berechtigtes geschäftliches Interesse
- Ein anerkannter Grund, warum eine Person das Firmengelände betreten darf, wie Angestelltenverhältnis, Kundenbesuch oder autorisierte Geschäftstätigkeit.
- Triftige Kündigung
- Eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist aufgrund von schweren Regelverstößen.