- Accounts Receivable (AR)
- Von Kunden einem Unternehmen für bereits gelieferte, aber noch nicht bezahlte Waren oder Dienstleistungen geschuldetes Geld; verbucht als Umlaufvermögen in der Bilanz.
- Abtreter
- Die Partei, die das Eigentum an einer Forderung an eine andere Partei überträgt.
- Abtretungsempfänger
- Die Partei, die das Eigentum an der Forderung und das Recht erhält, Zahlungen vom Schuldner einzutreiben.
- Rückgriff
- Die Verpflichtung des Abgetretenen, eine Forderung zurückzukaufen, wenn der zugrunde liegende Schuldner nicht zahlt.
- Kein Rückgriff
- Eine Anordnung, bei der der Abtretungsempfänger das gesamte Ausfallrisiko trägt und sich nicht vom Abgetretenen erholen kann.
- Factoring
- Eine laufende Finanzierungsanordnung, bei der ein Unternehmen Rechnungen an ein Factoringunternehmen mit Rabatt verkauft, um sofortiges Geld zu erhalten.
- Schuldner
- Der Kunde oder die Gegenpartei, die das ausstehende Guthaben schuldet, das in der Accounts Receivable verbucht ist.
- Nominalwert
- Der vollständige Rechnungsbetrag, den der Schuldner schuldet, bevor Rabatte, Anpassungen oder Gutschriften abgezogen werden.
- Audit-Bestätigung
- Eine schriftliche Antwort eines Schuldners, die das geschuldete Guthaben bestätigt, von Prüfern als unabhängiges Zeugnis für die Existenz und den Betrag einer Forderung verwendet.
- Days Sales Outstanding (DSO)
- Eine Kennzahl, die die durchschnittliche Anzahl der Tage ausdrückt, die ein Unternehmen braucht, um Zahlungen nach einem Verkauf einzutreiben; ein niedrigeres DSO deutet auf schnellere Eintreibung hin.
- Gegenrechnung
- Das Recht eines Schuldners, den Betrag zu reduzieren, den er schuldet, indem er eine Gegenerforderung oder Gegenforderung abzieht, die ihm vom Gläubiger geschuldet wird.