1
Unternehmensangaben korrekt eintragen
Füllen Sie den Namen, die Rechtsform und die vollständige Adresse Ihres Unternehmens (als Vermieter) sowie des übernehmenden Unternehmens oder der Person (Anbieter) ein. Überprüfen Sie die Schreibweise und Adresse im Handelsregister.
💡 Verwenden Sie den exakten Namen aus der Gründungsurkunde oder dem Handelsregistereintrag, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
2
Inkraftdatum und Übergabezeitraum definieren
Legen Sie fest, an welchem Tag die Vereinbarung wirksam wird und wie lange die Übergabephase dauert. Dies sollte mit dem tatsächlichen Kündigungstermin und dem Arbeitswechsel abgestimmt sein.
💡 Geben Sie einen konkreten Tag an, nicht nur einen Monat; dies vermeidet Missverständnisse über den genauen Übergabezeitpunkt.
3
Aufgaben und Verantwortlichkeiten auflisten
Beschreiben Sie detailliert, welche Aufgaben, Prozesse und Kundenkontakte übergeben werden. Seien Sie so konkret wie möglich (z. B. Kundenlisten, Projektlisten, Systemzugriffe).
💡 Nutzen Sie eine separate Anlage (Übergabecheckliste), um alle Aufgaben übersichtlich aufzulisten und später abhaken zu können.
4
Schulungs- und Einarbeitungsplan festlegen
Regeln Sie, wie viele Tage oder Wochen für die Schulung zur Verfügung stehen und welche Inhalte abgedeckt werden (Systemschulung, Kundengespräche, Dokumentenübergabe etc.).
💡 Planen Sie mindestens 1–2 Wochen für die Schulung ein; dies reduziert spätere Fehler und Missverständnisse erheblich.
5
Datenübergabe und Dokumentation regeln
Legen Sie fest, bis wann und in welcher Form alle Daten, Unterlagen und Systemzugriffe zur Verfügung stehen (digital, gedruckt, Live-Zugriff). Vereinbaren Sie eine Übergabecheckliste, die beide Seiten unterzeichnen.
💡 Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an, dass alle Daten erhalten wurden; dies schützt Sie später vor Reklamationen.
6
Geheimhaltung und Datenschutz regeln
Fügen Sie eine Klausel ein, die beide Parteien zur Geheimhaltung verpflichtet und regelt, wie sensible Kundendaten und Betriebsgeheimnisse zu behandeln sind.
💡 Berücksichtigen Sie die DSGVO; nur der neue Mitarbeiter darf mit Kundendaten arbeiten, wenn er eine Datenschutzerklärung unterzeichnet hat.
7
Haftung und Gewährleistung klären
Bestimmen Sie, wer bei Fehlern in den übergebenen Daten oder verzögerter Übergabe haftet. Setzen Sie auch eine Meldungsfrist für Mängel (z. B. 14 Tage).
💡 Dies schützt beide Seiten: Der ausscheidende Mitarbeiter ist nach der Frist nicht mehr verantwortlich, der neue hat Zeit, Probleme zu erkennen.
8
Unterzeichnung und Abschluss
Lassen Sie die fertige Vereinbarung von einem autorisierten Vertreter beider Parteien unterzeichnen. Bewahren Sie das Original auf und geben Sie beiden Seiten eine Kopie.
💡 Wenn möglich, notariell beglaubigen; dies ist besonders wichtig, wenn große Vermögenswerte oder Haftungen betroffen sind.