- Vermögenswerte
- Konkrete Werte eines Unternehmens wie Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Inventar, Patente und Kundenlisten, die vom Käufer übernommen werden.
- Kaufpreis
- Die Gegenleistung, die der Käufer dem Verkäufer für die Vermögenswerte zahlt. Kann Bargeld, Aktien oder Schuldenübernahme umfassen.
- Preisanpassungsklausel
- Eine Klausel, die den Kaufpreis nachträglich anpasst, wenn sich die tatsächlichen Werte der Vermögenswerte vom vereinbarten Wert unterscheiden.
- Aktien der Klasse B
- Gesellschaftsanteile des Käufers, die dieser dem Verkäufer zur Teilzahlung des Kaufpreises ausgibt.
- Zahlungsaktien
- Die spezifischen Aktienanteile, die die Gegenleistung des Käufers an den Verkäufer darstellen.
- Verbindlichkeiten
- Schulden oder finanzielle Verpflichtungen des Verkäufers, die der Käufer durch diese Vereinbarung übernimmt.
- Hypotheken, Pfandrechte und Belastungen
- Rechtliche Ansprüche Dritter auf die Vermögenswerte, die der Verkäufer garantiert nicht vorhanden sind.
- Grundschuld
- Eine Form der Belastung auf Immobilien durch Gläubiger; der Verkäufer muss garantieren, dass Vermögenswerte frei davon sind.
- Faire Marktwert
- Der realistische Wert, den die Vermögenswerte in einem freien Marktgeschäft zwischen unabhängigen Parteien hätte.
- Einkommenssteuer-Dokumentation
- Steuererklärungen, die Verkäufer und Käufer gemeinsam abgeben müssen, um die Vermögensübertragung steuerlich zu dokumentieren.