- Aufhebungsvertrag
- Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ein Beschäftigungsverhältnis einvernehmlich und sofort beendet, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen.
- Abfindung
- Einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Ausgleich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Freigabeerklärung
- Schriftliches Verzicht des Arbeitnehers auf weitere Ansprüche gegen den Arbeitgeber — rechtliche und finanzielle Forderungen werden damit ausgeschlossen.
- Schweigepflicht
- Vertragliche Verpflichtung, die Bedingungen und Details einer Trennungsvereinbarung geheim zu halten und nicht öffentlich zu machen.
- Kündigungsschutz
- Arbeitsrechtlicher Schutz des Arbeiters vor willkürlichen Kündigungen — wird durch Aufhebungsvertrag umgangen.
- Betriebsgeheimnis
- Firmeninterne Informationen wie Kundenlisten, Geschäftsmodelle oder Produktionsverfahren, die der Arbeitnehmer nach Ausscheiden nicht weitergeben darf.
- Wettbewerbsverbot
- Klausel, die den früheren Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum daran hindert, für Konkurrenten zu arbeiten oder Kunden abzuwerben.
- Vertragsstrafe
- Im Vertrag festgelegte Geldbuße, die bei Verstoß gegen Vereinbarungen (z. B. Schweigepflicht) fällig wird.
- Freigabeumfang
- Definition aller Anspruchsarten (Lohn, Schadensersatz, Diskriminierung, etc.), auf die der Arbeitnehmer verzichtet.
- Steuerverpflichtung
- Pflicht des Arbeitgebers, Steuern und Sozialabgaben auf die Abfindungszahlung einzubehalten und abzuführen.