- Vertrauliche Informationen
- Alle Daten, Systeme, Kundeninformationen und Geschäftsgeheimisse, auf die der Mitarbeiter durch seine Tätigkeit Zugriff hat.
- Geheimhaltungsverpflichtung
- Rechtliche Bindung des Mitarbeiters, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen.
- Wettbewerbsklausel
- Bestimmung, die dem Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersagt, für Konkurrenten oder in Konkurrenz tätig zu werden.
- NDA (Non-Disclosure Agreement)
- Englischer Begriff für Geheimhaltungsvereinbarung; wird oft synonym mit Vertraulichkeitsvereinbarung verwendet.
- Arbeitsergebnisse
- Alle vom Mitarbeiter erstellten oder mit firmeneigenen Mitteln entwickelten Produkte, Dokumente oder Erkenntnisse.
- Nichtoffenlegung
- Klausel, die dem Mitarbeiter verbietet, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens zu offenbaren.
- Besitzanrechte
- Eigentums- oder Verfügungsrechte; in dieser Vereinbarung erklärt sich der Mitarbeiter damit einverstanden, darauf zu verzichten.
- Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
- Zeitpunkt, an dem die Anstellung endet und der Mitarbeiter alle vertraulichen Unterlagen zurückgeben muss.
- Kundeninformationen
- Vertrauliche Daten von Kunden, die das Unternehmen dem Mitarbeiter zur Arbeit überlässt.
- Geschäftsgeheimnis
- Informationen, deren Geheimcharakter dem Unternehmen Wettbewerbsvorteil verschafft und geschützt werden muss.