- Abtretende
- Die Partei, die ihre Forderungen, Schulden oder Rechte an eine andere Partei ĂŒbertrĂ€gt.
- Zessionar
- Die Partei, die die Forderungen, Schulden oder Rechte vom Abtretenden erwirbt.
- Zession
- Die rechtliche Ăbertragung von Forderungen oder anderen Vermögensrechten von einer Person auf eine andere.
- SchuldansprĂŒche
- Alle Forderungen, Schulden und AnsprĂŒche jeder Art, die vom Abtretenden gegenĂŒber Dritten bestehen.
- Forderungsabtretung
- Die Ăbertragung eines Anspruchs auf Zahlung oder Leistung von einem GlĂ€ubiger auf einen neuen GlĂ€ubiger.
- Notarielle Beglaubigung
- Beglaubigung einer Urkunde durch einen Notar, die rechtliche Bindungswirkung erhöht.
- Quittierung
- BestÀtigung des Erhalts einer Zahlung oder Leistung durch Unterschrift.
- GewÀhrleistung
- Zusicherung des Abtretenden, dass die abgetretenen Forderungen rechtskrÀftig und vollstreckbar sind.
- Dokumentation
- Alle Urkunden, VertrĂ€ge, SchriftstĂŒcke und Aufzeichnungen, die sich auf die SchuldansprĂŒche beziehen.
- Bedingungen und Konditionen
- Spezifische Regeln und EinschrÀnkungen, unter denen die Abtretung stattfindet.
- Schuldnerverzeichnis
- Liste aller Schuldner mit den BetrĂ€gen ihrer Schulden gegenĂŒber dem Abtretenden.