- Abtretende
- Die Partei, die ihre Forderungen, Schulden oder Rechte an eine andere Partei überträgt.
- Zessionar
- Die Partei, die die Forderungen, Schulden oder Rechte vom Abtretenden erwirbt.
- Zession
- Die rechtliche Übertragung von Forderungen oder anderen Vermögensrechten von einer Person auf eine andere.
- Schuldansprüche
- Alle Forderungen, Schulden und Ansprüche jeder Art, die vom Abtretenden gegenüber Dritten bestehen.
- Forderungsabtretung
- Die Übertragung eines Anspruchs auf Zahlung oder Leistung von einem Gläubiger auf einen neuen Gläubiger.
- Notarielle Beglaubigung
- Beglaubigung einer Urkunde durch einen Notar, die rechtliche Bindungswirkung erhöht.
- Quittierung
- Bestätigung des Erhalts einer Zahlung oder Leistung durch Unterschrift.
- Gewährleistung
- Zusicherung des Abtretenden, dass die abgetretenen Forderungen rechtskräftig und vollstreckbar sind.
- Dokumentation
- Alle Urkunden, Verträge, Schriftstücke und Aufzeichnungen, die sich auf die Schuldansprüche beziehen.
- Bedingungen und Konditionen
- Spezifische Regeln und Einschränkungen, unter denen die Abtretung stattfindet.
- Schuldnerverzeichnis
- Liste aller Schuldner mit den Beträgen ihrer Schulden gegenüber dem Abtretenden.