- Hypothek
- Sicherungsrecht an einer Immobilie, das dem Gläubiger Anspruch auf deren Verwertung gibt, falls Schuld nicht bezahlt wird.
- Grundschuld
- Reales Sicherungsrecht ähnlich der Hypothek, aber unabhängig von einer zugrunde liegenden Schuldforderung.
- Treuhandvertrag
- Vertrag, in dem ein Treuhänder die Verwaltung und Sicherung von Vermögen oder Rechten für eine dritte Partei übernimmt.
- Tilgung
- Vollständige oder teilweise Rückzahlung einer Schuld oder eines Darlehens.
- Entlassung
- Rechtliche Freigabe von Sicherheiten, so dass diese aus dem Grundbuch gelöscht werden können.
- Grundbucheintrag
- Verzeichnis bei der Grundbuchstelle (Amtsgericht), das Eigentumsrechte und Sicherheiten an Immobilien dokumentiert.
- Schuldverschreibung
- Urkunde, die eine Forderung auf Zahlung einer bestimmten Summe verbriefen kann.
- Rückübertragung
- Übertragung von Vermögenswerten oder Rechten zurück an den ursprünglichen Eigentümer oder Berechtigten.
- Obligationär
- Inhaber einer Schuldverschreibung oder Anleihe, dem Forderungen zustehen.
- Meldenummer
- Registrierungsnummer für einen Grundbucheintrag beim zuständigen Amtsgericht.
- Amtsgericht
- Deutsches Gericht, das das Grundbuch verwaltet und Einträge vornimmt oder löscht.
- Pfandgegenstand
- Vermögenswert oder Eigentum, das als Sicherheit für eine Schuld verpfändet wird.