- Aktienzertifikat
- Eine Urkunde, die den Besitz und die Rechte des Aktionärs an Aktien eines Unternehmens dokumentiert und beweist.
- Eidestattliche Versicherung
- Eine formale Versicherung anstelle eines Eides, mit der die Wahrheit einer Aussage unter Strafe der Meineid bekräftigt wird.
- Stammaktie
- Eine Aktie, die alle Grundrechte im Unternehmen mit sich bringt, insbesondere Stimmrecht und Dividendenberechtigung.
- Aktionär
- Eine Person oder juristische Person, die Aktien eines Unternehmens besitzt und damit Anteile am Unternehmen hält.
- Ersatzzertifikat
- Ein neues Aktienzertifikat, das von einem Unternehmen ausgestellt wird, wenn das Original verloren oder zerstört wurde.
- Registerstelle
- Die Stelle (häufig ein Register oder eine Behörde), die Aktienzertifikate registriert und Ersatzurkunden ausstellt.
- Körperschaft
- Ein rechtliches Konstrukt (wie eine AG, GmbH oder Stiftung), das unabhängig von seinen Gründern handelt und Vermögen hält.
- Diebstahl oder Verlust
- Der juristische Unterschied: Verlust bedeutet unverschuldetes Verschwinden, Diebstahl eine illegale Aneignung durch Dritte.
- Beidseitige Unterzeichnung
- Das Dokument wird sowohl vom Aktionär als auch oft von einem Notar oder Amtsrichter unterzeichnet und beglaubigt.
- Bundesland
- Eines der 16 deutschen Bundesländer (oder 9 österreichischen Bundesländer bzw. 26 Schweizer Kantone).