- Lizenzgeber
- Die Partei, die Software oder Technologie besitzt und einer anderen Partei unter einer Lizenzvereinbarung Nutzungsrechte gewährt.
- Lizenznehmer
- Die Partei, die das Recht erhält, Software oder Technologie unter den Bedingungen einer Lizenzvereinbarung zu nutzen.
- Endbenutzersoftware-Lizenzvereinbarung (EULA)
- Ein Vertrag zwischen einem Softwareverleger und dem Einzelnen oder der Organisation, das die Software installiert und nutzt.
- Work for Hire
- Eine rechtliche Vereinbarung, bei der die von einem Entwickler erstellte Arbeit automatisch der beauftragenden Partei gehört, nicht dem Schöpfer.
- Quellcode
- Die von Menschen lesbaren Anweisungen, die ein Softwareprogramm bilden, unterscheidbar von kompiliertem Binärcode, den Maschinen ausführen.
- Urheberrechtsübertragung
- Eine schriftliche Übertragung des Eigentums an Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Urheberrechten von einer Partei zur anderen.
- SLA (Vereinbarung über Servicelevel)
- Eine vertragliche Zusage, die Mindestleistungsstandards definiert — wie z. B. Verfügbarkeitsprozentsatz oder Bug-Fix-Reaktionszeit — und die Folgen von deren Nichterfüllung.
- Royalty
- Eine periodische Zahlung an einen Lizenzgeber, berechnet als Prozentsatz des Umsatzes, verkaufter Einheiten oder einer anderen vereinbarten Metrik.
- Abgeleitetes Werk
- Ein neues Werk, das auf einem bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk basiert oder dieses enthält. Das Eigentum an abgeleiteten Werken muss in Softwareverträgen ausdrücklich adressiert werden.
- Escrow (Quellcode-Treuhänderschaft)
- Eine Vereinbarung, bei der ein neutraler Dritter eine Kopie des Quellcodes hält und diese an den Lizenznehmer freigibt, wenn der Lizenzgeber die Software nicht mehr pflegt.
- Value-Added Reseller (VAR)
- Ein Unternehmen, das Software kauft, sie mit zusätzlichen Diensten oder Hardware bündelt und die kombinierte Lösung an Endkunden weiterverkauft.
- Klick-Wrap-Vereinbarung
- Eine Online-Lizenz, die durch Klicken auf einen Knopf oder ein Kontrollkästchen akzeptiert wird. Sie wird in den meisten Rechtsprechungen als bindend erachtet, wenn die Bedingungen vor der Annahme zugänglich sind.