- Auftragsfertigter
- Ein Drittunternehmen, das Waren im Auftrag eines Markeneigentümers herstellt, typischerweise Materialien beschafft und Fertigerzeugnisse liefert.
- Lohnfertiger
- Ein Hersteller, der vom Käufer bereitgestellte Rohstoffe zu Fertigerzeugnissen verarbeitet und nur für Arbeit und Verarbeitung berechnet, nicht für Materialien.
- Incoterms
- Ein standardisiertes Set internationaler Handelsbedingungen (veröffentlicht von der ICC), die festlegen, welche Partei Versandkosten und Verlustrisiken in jeder Lieferphase trägt.
- Mindestbestellmenge (MOQ)
- Die kleinste Warenquantität, die ein Käufer vertraglich pro Bestellung oder pro Periode kaufen muss.
- Produktspezifikationen
- Die technische Beschreibung eines Produkts — einschließlich Abmessungen, Materialien, Leistungskriterien und Aussehen — die der Hersteller erfüllen muss.
- Exklusivität
- Eine vertragliche Einschränkung, die einem Lieferanten verbietet, an Konkurrenten zu verkaufen, oder verhindert, dass ein Käufer bei alternativen Lieferanten bezieht.
- Werkzeuge
- Formen, Prägewerkzeuge, Spannvorrichtungen und Geräte zur Herstellung eines Produkts; das Werkzeugeigentum ist eine häufige Ursache für Supply-Chain-Streitigkeiten.
- Lieferkettenplan
- Ein strategisches Dokument, das Sourcing, Produktion, Lagerhaltung und Logistikprozesse zur zuverlässigen und kostengünstigen Bedarfsdeckung skizziert.
- Lieferanten-Scorecard
- Ein Leistungs-Tracking-Tool, das einen Lieferanten anhand definierter Metriken wie pünktliche Lieferung, Fehlerquote und Reaktionsfähigkeit bewertet.
- Lieferanten-Verhaltenskodex
- Ein Richtliniendokument, das ethische, Umwelt- und Arbeitsstandards festlegt, die Lieferanten als Voraussetzung der Geschäftsbeziehung erfüllen müssen.
- Nicht-exklusive Herstellerlizenz
- Eine Genehmigung zur Herstellung unter Verwendung von Eigentum-IP, während der IP-Eigentümer das Recht behält, die gleiche IP an andere zu lizenzieren.
- Höhere Gewalt
- Eine Klausel, die eine Partei von Erfüllungsverpflichtungen entschuldigt, wenn Produktion oder Lieferung durch Ereignisse außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verhindert wird, wie Naturkatastrophen oder staatliche Maßnahmen.