- Auftragnehmer
- Die Partei, die den Hauptauftrag (z. B. von einem Generalunternehmer oder Investor) erhält und einen Teil davon an einen Subunternehmer vergibt.
- Unterauftragnehmer (Subunternehmer)
- Die Partei, die vom Auftragnehmer beauftragt wird, spezifische Arbeiten oder Lieferungen im Rahmen des Gesamtprojekts auszuführen.
- Hauptvertrag
- Der Primärvertrag zwischen dem Generalunternehmer und dem Auftraggeber (Bauherr), auf den sich die Unterauftrag-Vereinbarung bezieht.
- Leistungsumfang
- Die genaue Beschreibung der Arbeiten, Materialien und Liefergegenstände, die der Unterauftragnehmer erbringen muss (üblicherweise in Anhang A festgehalten).
- Preis des Unterauftragnehmers
- Der vertraglich festgelegte Gesamtvergütungsbetrag, den der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer für die Leistung zahlt.
- Verdingungsunterlagen
- Alle technischen und administrativen Unterlagen (Pläne, Spezifikationen, Zusätze), die den Leistungsumfang und die Anforderungen definieren.
- Unabhängiger Auftragnehmer
- Eine Partei, die eigenverantwortlich Arbeiten ausführt und nicht als Angestellter des Auftraggebers gilt; trägt eigene Betriebsmittel und -kosten.
- Besondere Konditionen
- Spezifische Vertragsbedingungen (Zahlungsbedingungen, Haftung, Versicherung), die über die Standardklauseln hinausgehen und individuell vereinbart wurden.
- Abnahme
- Die formale Bestätigung durch den Auftragnehmer, dass die vom Unterauftragnehmer erbrachte Leistung den Vertragsanforderungen entspricht.
- Anhang A
- Ein beigefügtes Dokument zur Vereinbarung, das den genauen Umfang, Bedingungen und das Beiwerk (z. B. Listen von Materialien) aufführt.