- Garantiegeber
- Eine Person oder ein Unternehmen, das verspricht, eine Schuld zu bezahlen oder eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn der Hauptschuldner dies nicht tut.
- Besicherte Partei
- Der Gläubiger, der eine Sicherungsinteresse an spezifischen Sicherheiten als Schutz vor dem Ausfall des Schuldners hält.
- Sicherheiten
- Ein Vermögenswert, der von einem Kreditnehmer an einen Kreditgeber als Kreditbesicherung verpfändet wird, den der Kreditgeber beanspruchen kann, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird.
- Sicherungsinteresse
- Ein gesetzliches Recht, das ein Schuldner einem Gläubiger an dem Eigentum des Schuldners gewährt und dem Gläubiger einen vorrangigen Anspruch gibt, wenn der Schuldner ausfällt.
- Perfektionierung
- Der Prozess – normalerweise öffentliche Einreichung oder Besitz – durch den eine besicherte Partei ihre Sicherungsinteresse gegenüber Dritten und anderen Gläubigern durchsetzbar macht.
- Ausfall
- Das Versäumnis eines Kreditnehmers, eine oder mehrere Bedingungen eines Kredit- oder Kreditvertrags zu erfüllen, was die Durchsetzungsrechte des Gläubigers auslöst.
- Mangel
- Der Betrag, der von einem Schuldner noch geschuldet wird, nachdem die Erlöse aus dem Sicherheitenverkauf unter dem vollen Schuldensaldo liegen.
- Verpfändung
- Eine Form der Sicherungsinteresse, bei der der Verpfänder einen Vermögenswert – wie Aktienzertifikate – an den Pfandgläubiger als Kreditbesicherung abgibt.
- Fortlaufende Garantie
- Eine Garantie, die nicht nur eine bestehende Schuld abdeckt, sondern alle zukünftigen Verpflichtungen, die der Schuldner beim Gläubiger eingeht, bis sie widerrufen oder die Kreditbeziehung endet.
- Vorrangsabtretung
- Eine Vereinbarung, durch die ein erstrangiger besicherter Gläubiger einem zweitrangigen Gläubiger einen höherwertigen Anspruch gegen dieselben Sicherheiten gewährt.
- Schuldverschreibung
- Eine Art Schuldtitel, oft unbesichert oder mit Sicherheiten besichert, die von Unternehmen zur Kreditaufnahme zu einem festen Zinssatz verwendet wird.
- Verpfänder
- Die Partei, die einen Vermögenswert als Sicherheit an einen Kreditgeber oder Gläubiger zur Absicherung einer Verpflichtung abgibt.