- Verpfändung
- Rechtsgeschäft, bei dem Vermögenswerte als Sicherheit für eine Forderung abgetreten werden, ohne dass der Eigentümer die Sache verliert.
- Pfandgläubiger
- Person oder Institution, die das Pfandrecht hält und im Verzugsfall die verpfändeten Gegenstände verkaufen darf.
- Partnerschaftsanteile
- Eigentumsrechte an einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), die den Mitbesitz und die Gewinnbeteiligung bestimmen.
- Verzugsfall
- Situation, in der der Schuldner eine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt und dadurch die Bedingungen des Vertrags verletzt.
- Realisation
- Verkauf oder Verwertung der verpfändeten Gegenstände durch den Gläubiger, um die Schuld zu begleichen.
- Unwiderruflicher Anwalt
- Bevollmächtigung, die der Schuldner nicht einseitig widerrufen kann und dem Gläubiger erweiterte Handlungsbefugnisse einräumt.
- Darlehensicherung
- Rechtliche oder materielle Besicherung eines Kredits, um das Risiko des Gläubigers zu mindern.
- Sicherheitsleistung
- Geldbetrag oder Vermögenswert, der hinterlegt wird, um eine zukünftige Leistung zu garantieren.
- Geldwerte Gegenleistung
- Leistung, die einen wirtschaftlichen Wert hat und als Ausgleich für einen Vertrag dient.
- Registerauszug
- Beamtete Bescheinigung aus dem Handels-, Grund- oder Partnerschaftsregister über die eingetragenen Informationen.