- Bürge
- Person oder Unternehmen, die sich gegenüber einem Gläubiger für die Schulden eines anderen (des Hauptschuldners) verpflichtet.
- Darlehensnehmer
- Die Person oder Gesellschaft, die das Darlehen aufnimmt und damit zur Rückzahlung verpflichtet ist.
- Darlehensgeber
- Bank, Investor oder andere Partei, die das Darlehen vergibt und die Rückzahlung einfordert.
- Solidarische Haftung
- Der Gläubiger kann die Zahlung von jedem Bürgen in voller Höhe verlangen, unabhängig davon, wie viele Bürgen es gibt.
- Schuldverschreibung
- Urkunde oder Vertrag, in dem die Darlehenskonditionen, Laufzeit und Zinsen dokumentiert sind.
- Zahlungsverzug
- Situation, in der der Darlehensnehmer eine fällige Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt leistet.
- Ausfallbürgschaft
- Bürgschaft, die nur wirksam wird, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt; dem Bürgen bleibt die Möglichkeit, Einreden des Hauptschuldners zu nutzen.
- Bürgschaftsurkunde
- Offizielle Urkunde oder beglaubigte Abschrift, die die Existenz und Bedingungen der Bürgschaft bestätigt.
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Mehrere Schuldner haften für denselben Betrag; der Gläubiger kann bei jedem in voller Höhe fordern.
- Sicherheitsleistung
- Vermögenswerte oder Garantien, die der Bürge zur Absicherung seiner Verpflichtung bereitstellt.