- Eidesstattliche Erklärung
- Eine unter Strafandrohung abgegebene formale Erklärung, die der Versicherung an Eides statt gleichgestellt ist und vor Gericht oder Notar abgegeben wird.
- Pfandrecht
- Ein dingliches Sicherungsrecht, das einem Gläubiger das Recht gibt, im Falle einer Zahlungsverpflichtung das verpfändete Vermögen zu verwerten.
- Nichtexistenz
- Das Fehlen oder die rechtlich bestätigte Abwesenheit von Belastungen, Rechten oder Forderungen auf einem Vermögensgegenstand.
- Eidleistender
- Die Person oder das Unternehmen, das eine eidesstattliche Erklärung abgibt und sich damit unter Strafandrohung verpflichtet.
- Hypothek
- Ein Sicherungsrecht des Gläubigers an einem Grundstück, das als Sicherheit für ein Darlehen eingetragen wird.
- Arbeitnehmerpfandrecht
- Ein gesetzlich anerkanntes Sicherungsrecht von Handwerkern oder Arbeitern an Objekten, an denen sie gearbeitet oder Material eingebaut haben.
- Eigentumsfreiheit
- Der Zustand, in dem ein Vermögensgegenstand keinen Belastungen unterliegt und der Eigentümer frei darüber verfügen kann.
- Notar
- Ein unabhängiger Beamter, der Erklärungen beurkundet und eidesstattliche Versicherungen beglaubigt.
- Insolvenzverfahren
- Rechtliches Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur Regelung von Gläubigerforderungen.
- Konkurs
- Verfahren zur Abwicklung des Vermögens eines insolventen Unternehmens oder Einzelnen zum Ausgleich von Schulden.
- Sicherungsrecht
- Ein rechtlich anerkanntes Recht eines Gläubigers, sich durch Belastung von Vermögensgegenständen gegen Zahlungsausfallrisiko abzusichern.