- Wandelschuldverschreibung
- Ein Darlehen, das der Darlehensgeber spĂ€ter (ganz oder teilweise) in Unternehmensanteile umwandeln kann, statt es sich in bar zurĂŒckzahlen zu lassen.
- Umwandlungspreis
- Der Betrag pro Aktie, zu dem die Schuldverschreibung in Unternehmensanteile umgewandelt wird. Wird ĂŒblicherweise auf Basis einer Unternehmensbewertung (VollverwĂ€sserung) berechnet.
- VollverwÀsserung
- Eine Berechnungsmethode, bei der man so tut, als wĂŒrden alle ausstehenden Optionen und Rechte sofort in Aktien umgewandelt, um einen realistischeren VerwĂ€sserungseffekt zu berechnen.
- LizenzgebĂŒhr / Lizenzeinnahme
- Eine zusÀtzliche Zahlung, berechnet als Prozentsatz des jÀhrlichen Umsatzes, die neben den Zinsen fÀllig wird und den Investor an der GeschÀftsentwicklung beteiligt.
- RĂŒcknahmerecht
- Das Recht des Unternehmens, die Schuldverschreibung vor Ablauf der Frist zurĂŒckzukaufen und das Darlehen zu beenden (unter bestimmten Bedingungen).
- Verzug
- Der Zustand, wenn das Unternehmen eine fĂ€llige Zahlung (Zinsen, LizenzgebĂŒhren oder Anleihekapital) nicht leistet; fĂŒhrt hĂ€ufig zu KĂŒndigungsrechten des Investors.
- Agio / Aufgeld
- Ein zusĂ€tzlicher Prozentsatz ĂŒber den ursprĂŒnglichen RĂŒcknahmepreis hinaus, den das Unternehmen beim Kauf der Schuldverschreibung zahlen muss.
- Gesellschafterdarlehen
- Ein Darlehen, das von den Gesellschaftern oder AktionÀren an das Unternehmen gegeben wird, hÀufig mit nachrangigen Rechten im Insolvenzfall.
- KapitalverwÀsserung
- Die Verringerung des Anteils bestehender Gesellschafter am Unternehmen durch Ausgabe neuer Anteile (z. B. durch Umwandlung einer Wandelschuldverschreibung).
- Zession
- Die Abtretung oder Ăbertragung von Rechten aus der Schuldverschreibung auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen.
- Zinsstaffeln
- Unterschiedliche ZinssÀtze, die je nach Zeitraum oder Bedingung (z. B. nach Jahrestag) anfallen können.