- Hypothek
- Eine unbewegliche Sache (z. B. Immobilie) wird zur Sicherung eines Darlehens belastet. Der Gläubiger kann die Hypothek verwerten, falls der Schuldner nicht zahlt.
- Schwebende Schuld
- Eine Sicherheit auf das gesamte Vermögen eines Unternehmens, die nicht an spezifische Gegenstände gebunden ist und dem Unternehmen ermöglicht, während des Bestandes normal Geschäfte zu tätigen.
- Verpfändung
- Die Übereignung eines Vermögenswertes als Sicherheit für die Erfüllung einer Verbindlichkeit.
- Fälligkeitsdatum
- Das Datum, an dem das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden muss.
- Zinssatz
- Der Prozentsatz, der jährlich auf den ausstehenden Darlehensbetrag berechnet wird und zum geschuldeten Betrag hinzugefügt wird.
- Schuldverschreibung
- Ein schriftliches Dokument, das die Schuld einer Partei gegenüber einer anderen Partei sowie die Bedingungen der Rückzahlung bescheinigt.
- Sicherheitsleistung
- Vermögenswerte, die ein Kreditnehmer dem Kreditgeber verpfändet, um das Kreditrisiko zu verringern.
- Kreditnehmer
- Die Partei, die das Darlehen empfängt und sich verpflichtet, es gemäß den vereinbarten Bedingungen zurückzuzahlen.
- Kreditgeber
- Die Partei, die das Darlehen gewährt und Anspruch auf Rückzahlung mit Zinsen hat.
- Vermögensverzeichnis
- Eine Aufstellung aller Vermögenswerte des Schuldners, die als Sicherheit dienen können.
- Pfandrecht
- Das Recht eines Gläubigers, eine verpfändete Sache zu verwerten, wenn der Schuldner nicht zahlt.