Vereinbarung zur Versorgung mit Produkten

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Das vereinbarung zur versorgung mit produkten es hat 17 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt verkauf & marketing unterlagen.

Beispiel für unser Dokument vereinbarung zur versorgung mit produkten:

VEREINBARUNG ZUR VERSORGUNG MIT PRODUKTEN Diese Vereinbarung zur Versorgung mit Produkten (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME DER ERSTEN PARTEI] (die "Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER ZWEITEN PARTEI] (die "Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER DRITTEN] (die "Dritte Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Für gute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und rechtliche Hinlänglichkeit hiermit ausdrücklich bestätigt werden, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt: Die Erste Partei ist ein [LAND] Hersteller und Vertreiber von [BESCHREIBEN] und von verwandten Erzeugnissen; Die Zweite Partei und die Dritte Partei sind im Geschäft von [BESCHREIBEN]; Die Erste Partei, die Zweite Partei und die Dritte Partei möchten in diese Vereinbarung eintreten, um die Erste Partei mit [PRODUKT BESCHREIBEN] der Zweiten Partei und der Dritten Partei zu versorgen; DAHER, unter Berücksichtigung der Voraussetzungen, der Zusagen und der Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, verpflichten sich die Vertragsparteien wie folgt: INTERPRETATION Definitionen In dieser Vereinbarung, es sei denn, etwas im Gegenstand oder Kontext ist damit nicht vereinbar: "Partner" hat die Bedeutung, die ihr im [LAND] [GESELLSCHAFTSRECHT] in seiner jeweiligen Fassung zugeschrieben ist. "Vereinbarung" bezeichnet diese Vereinbarung und alle Änderungen hierzu, die durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Ersten Partei und entweder der Zweiten Partei oder der Dritten Partei, oder beiden, getroffen wurden. "Werktag" bezeichnet einen Tag außer Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag den Bundesländern [BUNDESLAND/STAAT]. "Kontrolle" hat die Bedeutung, die ihr im [LAND] [GESELLSCHAFTSRECHT] in seiner jeweiligen Fassung zugeschrieben ist. "Kunde" bezeichnet jeden Kunden der Erste Partei oder eines seiner Partner zum Datum der Kündigung oder des Ablaufs der Laufzeit dieser Vereinbarung oder einer Erneuerung derselben oder während des Zeitraums von [NUMMER] Monaten unmittelbar vor diesem Datum. "Gebühren" bezeichnen die verschiedenen Gebühren, die in Anhang B hierzu aufgeführt sind. "Produkte" bezeichnen: [BESCHREIBEN] der Ersten Partei (die "ursprünglichen Produkte"); und sonstige [BESCHREIBEN], die von der Ersten Partei verkauft werden, wie die Parteien dies jeweils in angemessenem Umfang vereinbaren, (die "sonstigen Produkte"). "Bestellung" hat die Bedeutung, die ihr in Abschnitt 2.3 hierzu zugeschrieben ist. "Tochtergesellschaft" hat die Bedeutung, die ihr im [LAND] [GESELLSCHAFTSRECHT] in seiner jeweiligen Fassung zugeschrieben ist. "Spezifikationen" bezeichnen die Spezifikationen für die ursprünglichen Produkte, die als Anhang A hierzu beigefügt sind, wie sie im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien von Zeit zu Zeit geändert werden können, und die Spezifikationen für die sonstigen Produkte, über die sich jeweils, zwischen den Parteien schriftlich geeinigt wird. "Lieferant" bezeichnet gemeinsam die Zweite Partei und die Dritte Partei und jede Einzelne von ihnen. "Gebiet" bezeichnet die Bundesländer und die Territorien von [LAND]. Überschriften Die Aufteilung dieser Vereinbarung in Artikel und Abschnitte und das Einfügen von Überschriften dienen nur Referenzzwecken und berühren nicht die Auslegung oder Interpretation dieser Vereinbarung. Die Begriffe "diese Vereinbarung", "hiervon", "hierunter" und ähnliche Ausdrücke beziehen sich auf diese Vereinbarung und nicht auf einen bestimmten Artikel, Abschnitt oder einen anderen Teil derselben und beinhalten jede ergänzende Vereinbarung hierzu. Sofern nicht etwas im Gegenstand oder Kontext damit unvereinbar ist, sind Bezugnahmen auf Artikel und Abschnitte Bezugnahmen auf die Artikel und Abschnitte dieser Vereinbarung. Erweitert In dieser Vereinbarung beinhalten Wörter, die im Singular stehen den Plural und umgekehrt, Wörter, die in irgendeiner Geschlechtsform stehen, alle Geschlechtsformen, und Wörter, die Personen benennen, beinhalten Einzelpersonen, Partnerschaften, Verbände, Konzerne, Organisationen und Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Währung Alle Verweise auf eine Währung beziehen sich auf das gesetzliche Zahlungsmittel von [LAND]. Anhänge Folgende sind die Anhänge, die hier beigefügt und durch Verweis einbezogen sind und als Teil dieser Vereinbarung gelten: Anhang A ﷓ Spezifikationen für die ursprünglichen Produkte Anhang B ﷓ Gebühren HERSTELLUNG Herstellung Vorbehaltlich der Bedingungen und Konditionen, die hier enthalten sind, hat der Lieferant für die Erste Partei solchen Mengen von [BESCHREIBEN] für die ursprünglichen Produkte [ANGEBEN], wie sie die Erste Partei jeweils bestellt, und die Erste Partei hat dem Lieferanten die Gebühren, die in Anhang B hierzu in Bezug auf diese ursprünglichen Produkte aufgeführt sind, zu bezahlen. Die Erste Partei hat alle Rohmaterialien bereitzustellen und alle Hardware und Kunststoffe, die für die Herstellung der ursprünglichen Produkte benötigt werden, zu kaufen und dem Lieferanten zur Verfügung zu stellen, wobei allerdings die Erste Partei das Eigentum an diesen Rohstoffen sowie an allen benötigten Werkzeugen behält, die zur Verwendung durch den Lieferanten zum Zwecke der [ANGEBEN] der ursprünglichen Produkte benötigt werden. Die erste Partei behält das Eigentum aller Kunststoffgarnituren, die aus [ANGEBEN] der ursprünglichen Produkte stammen, und hat dem Lieferanten die Gebühren, die in Anhang B aufgeführt sind, zum Nachschleifen zu bezahlen. Der Lieferant hat auf eigene Kosten [ANGEBEN] für die ursprünglichen Produkte [PRODUKT BESCHREIBEN] [NUMMER] Serien einzuführen. Die Erste Partei hat der Zweiten Partei die Summe von [BETRAG] für [ANGEBEN] zu bezahlen, welches während der gesamten Laufzeit und nach der Beendigung dieser Vereinbarung das Eigentum von [ANGEBEN] bleibt. Vorbehaltlich der Bedingungen und Konditionen, die hier enthalten sind, kann die Erste Partei von Zeit zu Zeit verlangen, dass der Lieferant [ANGEBEN] Dienstleistungen in Bezug auf sonstige Produkte bereitstellt, und der Lieferant hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, diese Dienstleistungen in Bezug auf sonstige Produkte bereitzustellen, wobei er dies jedoch nicht tun soll, wenn dies dessen Fähigkeit einschränken würde, [ANGEBEN] Dienstleistungen in Bezug auf die ursprünglichen Produkte zu bieten. Menge Der Lieferant solche Mengen der ursprünglichen Produkte herzustellen oder dafür zu sorgen, dass diese hergestellt werden, wie sie jeweils von der Ersten Partei bestellt werden, wobei die Erste Partei um nicht weniger als (i) [NUMMER] Einheiten der ursprünglichen Produkte vom Lieferanten während der [NUMMER] Jahre der Laufzeit, und (ii) [NUMMER] Einheiten der ursprünglichen Produkte vom Lieferanten während der [NUMMER] Jahre der Laufzeit bestellen soll, wobei jedoch keine garantierte Mindestanzahl von Bestellungen der ursprünglichen Produkte danach und keine maximale Anzahl von ursprünglichen Produkten zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit erforderlich ist. Bestellungen Die Erste Partei hat dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist den vorgeschlagenen Liefertermin der Art und Menge der Produkte, die von der Ersten Partei gewünscht werden (die "Bestellung") mitzuteilen. SPEZIFIKATIONEN Spezifikationen

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VEREINBARUNG ZUR VERSORGUNG MIT PRODUKTEN Diese Vereinbarung zur Versorgung mit Produkten (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME DER ERSTEN PARTEI] (die "Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER ZWEITEN PARTEI] (die "Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER DRITTEN] (die "Dritte Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Für gute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und rechtliche Hinlänglichkeit hiermit ausdrücklich bestätigt werden, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt: Die Erste Partei ist ein [LAND] Hersteller und Vertreiber von [BESCHREIBEN] und von verwandten Erzeugnissen; Die Zweite Partei und die Dritte Partei sind im Geschäft von [BESCHREIBEN]; Die Erste Partei, die Zweite Partei und die Dritte Partei möchten in diese Vereinbarung eintreten, um die Erste Partei mit [PRODUKT BESCHREIBEN] der Zweiten Partei und der Dritten Partei zu versorgen; DAHER, unter Berücksichtigung der Voraussetzungen, der Zusagen und der Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, verpflichten sich die Vertragsparteien wie folgt: INTERPRETATION Definitionen In dieser Vereinbarung, es sei denn, etwas im Gegenstand oder Kontext ist damit nicht vereinbar: "Partner" hat die Bedeutung, die ihr im [LAND] [GESELLSCHAFTSRECHT] in seiner jeweiligen Fassung zugeschrieben ist. "Vereinbarung" bezeichnet diese Vereinbarung und alle Änderungen hierzu, die durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Ersten Partei und entweder der Zweiten Partei oder der Dritten Partei, oder beiden, getroffen wurden. "Werktag" bezeichnet einen Tag außer Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag den Bundesländern [BUNDESLAND/STAAT]. "Kontrolle" hat die Bedeutung, die ihr im [LAND] [GESELLSCHAFTSRECHT] in seiner jeweiligen Fassung zugeschrieben ist. "Kunde" bezeichnet jeden Kunden der Erste Partei oder eines seiner Partner zum Datum der Kündigung oder des Ablaufs der Laufzeit dieser Vereinbarung oder einer Erneuerung derselben oder während des Zeitraums von [NUMMER] Monaten unmittelbar vor diesem Datum. "Gebühren" bezeichnen die verschiedenen Gebühren, die in Anhang B hierzu aufgeführt sind. "Produkte" bezeichnen: [BESCHREIBEN] der Ersten Partei (die "ursprünglichen Produkte"); und sonstige [BESCHREIBEN], die von der Ersten Partei verkauft werden, wie die Parteien dies jeweils in angemessenem Umfang vereinbaren, (die "sonstigen Produkte"). "Bestellung" hat die Bedeutung, die ihr in Abschnitt 2.3 hierzu zugeschrieben ist. "Tochtergesellschaft" hat die Bedeutung, die ihr im [LAND] [GESELLSCHAFTSRECHT] in seiner jeweiligen Fassung zugeschrieben ist. "Spezifikationen" bezeichnen die Spezifikationen für die ursprünglichen Produkte, die als Anhang A hierzu beigefügt sind, wie sie im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien von Zeit zu Zeit geändert werden können, und die Spezifikationen für die sonstigen Produkte, über die sich jeweils, zwischen den Parteien schriftlich geeinigt wird. "Lieferant" bezeichnet gemeinsam die Zweite Partei und die Dritte Partei und jede Einzelne von ihnen. "Gebiet" bezeichnet die Bundesländer und die Territorien von [LAND]. Überschriften Die Aufteilung dieser Vereinbarung in Artikel und Abschnitte und das Einfügen von Überschriften dienen nur Referenzzwecken und berühren nicht die Auslegung oder Interpretation dieser Vereinbarung. Die Begriffe "diese Vereinbarung", "hiervon", "hierunter" und ähnliche Ausdrücke beziehen sich auf diese Vereinbarung und nicht auf einen bestimmten Artikel, Abschnitt oder einen anderen Teil derselben und beinhalten jede ergänzende Vereinbarung hierzu. Sofern nicht etwas im Gegenstand oder Kontext damit unvereinbar ist, sind Bezugnahmen auf Artikel und Abschnitte Bezugnahmen auf die Artikel und Abschnitte dieser Vereinbarung. Erweitert In dieser Vereinbarung beinhalten Wörter, die im Singular stehen den Plural und umgekehrt, Wörter, die in irgendeiner Geschlechtsform stehen, alle Geschlechtsformen, und Wörter, die Personen benennen, beinhalten Einzelpersonen, Partnerschaften, Verbände, Konzerne, Organisationen und Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Währung Alle Verweise auf eine Währung beziehen sich auf das gesetzliche Zahlungsmittel von [LAND]. Anhänge Folgende sind die Anhänge, die hier beigefügt und durch Verweis einbezogen sind und als Teil dieser Vereinbarung gelten: Anhang A ﷓ Spezifikationen für die ursprünglichen Produkte Anhang B ﷓ Gebühren HERSTELLUNG Herstellung Vorbehaltlich der Bedingungen und Konditionen, die hier enthalten sind, hat der Lieferant für die Erste Partei solchen Mengen von [BESCHREIBEN] für die ursprünglichen Produkte [ANGEBEN], wie sie die Erste Partei jeweils bestellt, und die Erste Partei hat dem Lieferanten die Gebühren, die in Anhang B hierzu in Bezug auf diese ursprünglichen Produkte aufgeführt sind, zu bezahlen. Die Erste Partei hat alle Rohmaterialien bereitzustellen und alle Hardware und Kunststoffe, die für die Herstellung der ursprünglichen Produkte benötigt werden, zu kaufen und dem Lieferanten zur Verfügung zu stellen, wobei allerdings die Erste Partei das Eigentum an diesen Rohstoffen sowie an allen benötigten Werkzeugen behält, die zur Verwendung durch den Lieferanten zum Zwecke der [ANGEBEN] der ursprünglichen Produkte benötigt werden. Die erste Partei behält das Eigentum aller Kunststoffgarnituren, die aus [ANGEBEN] der ursprünglichen Produkte stammen, und hat dem Lieferanten die Gebühren, die in Anhang B aufgeführt sind, zum Nachschleifen zu bezahlen. Der Lieferant hat auf eigene Kosten [ANGEBEN] für die ursprünglichen Produkte [PRODUKT BESCHREIBEN] [NUMMER] Serien einzuführen. Die Erste Partei hat der Zweiten Partei die Summe von [BETRAG] für [ANGEBEN] zu bezahlen, welches während der gesamten Laufzeit und nach der Beendigung dieser Vereinbarung das Eigentum von [ANGEBEN] bleibt. Vorbehaltlich der Bedingungen und Konditionen, die hier enthalten sind, kann die Erste Partei von Zeit zu Zeit verlangen, dass der Lieferant [ANGEBEN] Dienstleistungen in Bezug auf sonstige Produkte bereitstellt, und der Lieferant hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, diese Dienstleistungen in Bezug auf sonstige Produkte bereitzustellen, wobei er dies jedoch nicht tun soll, wenn dies dessen Fähigkeit einschränken würde, [ANGEBEN] Dienstleistungen in Bezug auf die ursprünglichen Produkte zu bieten. Menge Der Lieferant solche Mengen der ursprünglichen Produkte herzustellen oder dafür zu sorgen, dass diese hergestellt werden, wie sie jeweils von der Ersten Partei bestellt werden, wobei die Erste Partei um nicht weniger als (i) [NUMMER] Einheiten der ursprünglichen Produkte vom Lieferanten während der [NUMMER] Jahre der Laufzeit, und (ii) [NUMMER] Einheiten der ursprünglichen Produkte vom Lieferanten während der [NUMMER] Jahre der Laufzeit bestellen soll, wobei jedoch keine garantierte Mindestanzahl von Bestellungen der ursprünglichen Produkte danach und keine maximale Anzahl von ursprünglichen Produkten zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit erforderlich ist. Bestellungen Die Erste Partei hat dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist den vorgeschlagenen Liefertermin der Art und Menge der Produkte, die von der Ersten Partei gewünscht werden (die "Bestellung") mitzuteilen. SPEZIFIKATIONEN Spezifikationen

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