- Lagerhausgesellschaft
- Das Unternehmen, das die physischen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und die Waren lagert und verwaltet.
- Eigentum
- Die Waren, Materialien oder Güter, die vom Unternehmen bei der Lagerhausgesellschaft gelagert werden.
- Eigentumstitel
- Das Recht des Unternehmens, das Eigentum zu besitzen; die Lagerhausgesellschaft erhält nur die Verwahr-, nicht die Eigentumsrechte.
- Lagerräumlichkeiten
- Die physischen Gebäude oder Räume, in denen die Waren aufbewahrt werden.
- Sorgfaltspflicht
- Die Verpflichtung der Lagerhausgesellschaft, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Verlust oder Beschädigung zu verhindern.
- Versand auf Anweisung
- Die schriftliche Anweisung des Unternehmens an die Lagerhausgesellschaft, Waren an bestimmte Kunden zu versenden.
- Fulfillment
- Zusatzdienst, bei dem die Lagerhausgesellschaft Bestellungen auftragsgemäß kommissioniert und versendet.
- Risiko und Haftung
- Die Festlegung, wer für Verlust oder Beschädigung der Waren während der Lagerung verantwortlich ist und haftet.
- Hypothek, Pfandrecht
- Belastungen oder rechtliche Ansprüche Dritter auf die gelagerten Waren, die die Lagerhausgesellschaft ausschließen muss.
- Gesamte Vereinbarung
- Rechtliche Klausel, die bestätigt, dass dieser Vertrag alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen ersetzt.