1
Gültigkeitsdatum und Parteiangaben eingeben
Tragen Sie das Datum des Vertragsabschlusses ein. Ersetzen Sie [NAME IHRES UNTERNEHMENS] durch die juristische Firmierung und vollständige Adresse Ihres Unternehmens sowie [NAME DES WIEDERVERKÄUFERS] mit Name und Adresse des Partners. Vergewissern Sie sich, dass die Firmierungen und Registrierungsdaten übereinstimmen.
💡 Verwenden Sie offizielle Firmennamen aus dem Handelsregister — das vermeidet später Ungültigkeitsprobleme.
2
Territorium/Gebiet in Anhang A definieren
Geben Sie an, in welchen Bundesländern, Regionen oder Postleitzahlen-Bereichen der Wiederverkäufer tätig sein darf. Erwähnen Sie ausdrücklich, ob Online-Vertrieb erlaubt ist und in welchen Ländern (falls EU/international relevant).
💡 Zu vage Gebietsangaben führen zu Streitigkeiten — verwenden Sie konkrete administrative Grenzen.
3
Produktkatalog und Mindestbestellung in Anhang D spezifizieren
Erstellen Sie eine Liste der Produkte, die der Wiederverkäufer verkaufen darf, mit Mengen, Preisen und Rabatten für die Mindestbestellung. Diese Anhänge sind essentiell — ohne sie ist die Vereinbarung unvollständig.
💡 Nutzen Sie Anhang D auch für künftige Produkterweiterungen — definieren Sie, wie Preisanpassungen gelten.
4
Exklusive Marketing-Absprache konkretisieren
Falls bestimmte Produktkategorien exklusiv dem Wiederverkäufer zugeordnet sein sollen (oder umgekehrt), tragen Sie diese konkret ein. Nennen Sie ggf. Konkurrenz-Hersteller, die der Wiederverkäufer nicht anbieten darf.
💡 Nicht-exklusive Vereinbarungen sind flexibler — nur aktivieren Sie diese Klausel, wenn Sie echte Exklusivität gewährleisten wollen.
5
Lagerhalle-Standort und Versicherungsanforderungen angeben
Geben Sie an, in welchem Bundesland oder Ort der Wiederverkäufer Produkte lagern muss. Definieren Sie die Versicherungs-Mindeststandardards (Feuer, Diebstahl, Wasser etc.).
💡 Eine Lagerhalle im Bundesland des Wiederverkäufers ist praktischer als eine zentrale Lagerstätte — prüfen Sie Logistik-Kosten.
6
Kundendienst-Richtlinien und RMA-Verfahren bereitstellen
Führen Sie die Kundendienst-Richtlinien auf oder referenzieren Sie diese als Anhang. Erklären Sie das RMA-Verfahren (Return Merchandise Authorization) konkret — wer genehmigt, wie lange Rücklauf, an welche Adresse.
💡 Das RMA-Verfahren ist nicht obligatorisch im Vertrag, aber es vermeidet später Missverständnisse zu Reparatur und Reklamation.
7
Geschäftsbedingungen und Haftungsklauseln prüfen
Überprüfen Sie Zahlungsbedingungen, Lieferfristen und Haftungsausschlüsse. Ergänzen Sie ggf. Klauseln zu Geheimhaltung, Kündigung und Salvatorische Klausel (falls nicht vorhanden).
💡 Diese Vorlage deckt Vertrieb und Kundenservice ab — ergänzen Sie ggf. noch Regelungen zu Datenschutz (DSGVO) und Umsatzsteuer.
8
Anwaltliche Überprüfung einholen und unterzeichnen
Lassen Sie die ausgefüllte Vereinbarung von einem auf Vertriebsrecht spezialisierten Anwalt prüfen, besonders die Haftungs- und Exklusiviätsklauseln. Nach Freigabe lassen Sie beide Parteien unterzeichnen — ein notariell beglaubigtes Original ist empfohlen.
💡 Bitten Sie den Wiederverkäufer, die Vereinbarung mit seinem Anwalt oder Steuerberater zu besprechen — das reduziert später Missverständnisse.