Vereinbarung zum Massenverkauf

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FreiVereinbarung zum Massenverkauf

Auf einen Blick

Was es ist
Eine Vereinbarung zum Massenverkauf ist ein rechtswirksamer Vertrag zwischen zwei Unternehmen, bei dem ein Verkäufer seinen gesamten Warenbestand und die dazugehörige Ausstattung an einen Käufer überträgt. Die Vorlage liegt als kostenloser Word-Download vor und kann individuell angepasst werden.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen diese Vereinbarung, wenn Sie Ihren kompletten Lagerbestand oder ein Geschäftsfeld abgeben möchten, etwa bei Geschäftsaufgabe, Umstrukturierung oder Verkauf einer Betriebsstätte. Auch bei der Übergabe von Waren und Einrichtungsgegenständen an einen Käufer ist dieser Vertrag notwendig.
Was enthalten ist
Die Vorlage enthält Klauseln zur Identifikation der Parteien, zur Beschreibung des Warenbestands, zur Regelung der Inventurdurchführung, zur Kostenaufteilung, zur Fristensetzung und zu Vertragsstrafen. Alle Elemente sind austauschbar und können auf Ihre spezifische Geschäftssituation zugeschnitten werden.

Was ist eine Vorlage „Vereinbarung zum Massenverkauf"?

Eine Vereinbarung zum Massenverkauf ist ein rechtswirksamer Vertrag, der den Verkauf eines kompletten Warenbestands inklusive Ausstattung zwischen zwei Unternehmen dokumentiert. Sie wird typischerweise verwendet, wenn ein Geschäftsbetrieb stillgelegt, umstrukturiert oder an einen neuen Eigentümer übertragen wird. Die Vorlage regelt nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Inventurdurchführung, die Kostenbeteiligung, Fristen und Vertragsstrafen bei Verzug. Sie erhalten diese Vereinbarung als kostenlosen Word-Download, den Sie vollständig nach Ihren Bedingungen anpassen und online bearbeiten können. Das Dokument ist exportierbar als PDF und sofort einsatzbereit.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ohne schriftliche Vereinbarung beim Massenverkauf entstehen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Der Verkäufer läuft Gefahr, dass Warenbestände nicht vollständig übergeben werden oder der Käufer später Mängel rügt. Der Käufer wiederum kann in eine Falle tappen, wenn die Inventurkosten unbegrenzt steigen oder der Verkäufer die Übergabe hinzieht. Eine klare, schriftliche Vereinbarung definiert, wer was kauft, wann die Übergabe erfolgt, wie die Inventur ablaufen soll und welche Kosten entstehen. Sie minimiert Streitpotenzial, schützt beide Parteien vor Überraschungen und schafft die Grundlage für eine zügige, dokumentierte Transaktion. Besonders bei größeren Bestandswerten (ab ca. 10.000 EUR) ist diese Vereinbarung unverzichtbar.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Verkauf eines kompletten Warenbestands mit Inventur und KostenbeteiligungVereinbarung zum Massenverkauf — Standardfassung
Bestandsübernahme innerhalb von 10 Tagen mit AbschreibungsregelungenVerkaufsvereinbarung mit Sofortinventur
Warenverkauf ohne Ladenausstattung oder MaschinenMassenverkauf ohne Einrichtung
Verkaufsabsicherung durch Vertragsstrafen und SchadensersatzregelungenVereinbarung mit Verkäufer-Haftung
Bestandsverkauf mit separaten Überprüfungsphasen und ReklamationsfristMehrstufen-Inventur-Vereinbarung
Massenverkauf mit Ratenzahlung statt EinmalzahlungVerkaufsvereinbarung mit Zahlungsplan

Häufige Fehler vermeiden

❌ Unvollständige oder vage Beschreibung des Warenbestands

Warum es wichtig ist: Der Käufer weiß nicht genau, was er erhält; es entstehen Ansprüche und Streitigkeiten bei Übergabe.

Fix: Erstellen Sie eine detaillierte Bestandsliste mit Kategorien, Mengenschätzungen oder Link zu internen Inventurdaten.

❌ Keine Regelung für Schäden während Inventur

Warum es wichtig ist: Unklarheit darüber, wer für Schäden oder Diebstahl während der Inventurphase haftet.

Fix: Legen Sie fest, dass der Verkäufer bis zum Inventurabschluss haftbar bleibt und danach der Käufer.

❌ Zu kurze oder unbegrenzte Inventurfrist

Warum es wichtig ist: Käufer können ohne Zeitdruck zögern; Verkäufer verliert Kontrolle über den Prozess.

Fix: Setzen Sie eine realistische, feste Frist (typisch 10 Tage) mit Vertragsstrafe bei Verzug.

❌ Fehlende oder unangemessene Vertragsstrafe

Warum es wichtig ist: Ohne Konsequenz verlieren Sie Anreize zur Erfüllung; langwierige Verhandlungen entstehen.

Fix: Vereinbaren Sie eine proportionale Vertragsstrafe (z. B. 1 % des Kaufpreises pro Verzugstag, max. 10 %).

❌ Unkare Haftung des Verkäufers für Mängel

Warum es wichtig ist: Käufer kann mit beschädigtem oder unvollständigem Bestand sitzen bleiben und hat keine Rückourse.

Fix: Definieren Sie, dass der Verkäufer für Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zum Übergabezeitpunkt steht.

❌ Fehlende Angabe von Bundesland/Rechtsprechung

Warum es wichtig ist: Im Streitfall unklar, welches Recht angewendet wird und welcher Gerichtsstand zuständig ist.

Fix: Nennen Sie das Bundesland oder den Staat, unter dessen Gesetzen beide Unternehmen gegründet sind; ergänzen Sie ggf. Gerichtsstandsklausel.

Die 9 wichtigsten Klauseln, erklärt

Parteienidentifikation

In einfacher Sprache: Festlegung von Name, Rechtsform und Adresse des Verkäufers und Käufers.

Beispielformulierung
[NAME IHRES UNTERNEHMENS], ein Unternehmen gegründet unter den Gesetzen von [BUNDESLAND], mit Hauptniederlassung in [ADRESSE].

Häufiger Fehler: Ungenaue oder unvollständige Adressenangaben führen zu Ungültigkeit des Vertrags.

Vereinbarung zum Verkauf

In einfacher Sprache: Klare Definition dessen, was verkauft wird — Warenbestand, Einrichtung und Ausstattung.

Beispielformulierung
Der Verkäufer verkauft dem Käufer den gesamten bestimmten Bestand an Gütern, Waren und Artikeln in [STANDORT], gemeinsam mit der gesamten Einrichtung und Ausstattung darin.

Häufiger Fehler: Unklare Auflistung des Bestands führt zu Streit bei Übergabe.

Schließung zur Inventur

In einfacher Sprache: Regelung, dass die Betriebsstätte nach Vertragsunterzeichnung geschlossen wird, um Inventur durchzuführen.

Beispielformulierung
Mit dem Abschluss und der Übergabe dieses Vertrags wird der Standort vorübergehend geschlossen und umgehend eine Inventur durchgeführt.

Häufiger Fehler: Fehlende Schließungsklausel kann zu Umsatzverlusten und Rechtsstreitigkeiten führen.

Aufwandkosten und Abschreibung

In einfacher Sprache: Festlegung des Kaufpreises und Abzug für Schäden oder Abnutzung während Inventur.

Beispielformulierung
Dem Käufer wird der Bestand auf Aufwandkosten in Höhe von [BETRAG] übergeben, abzüglich aller Abschreibungen aufgrund von Schäden, Abnutzung und Verschleiß.

Häufiger Fehler: Vage Regelungen zu Abschreibungen führen zu Unstimmigkeiten bei der Preisfeststellung.

Inventurort

In einfacher Sprache: Bestimmung des Ortes, an dem Inventur durchgeführt und abgerechnet wird.

Beispielformulierung
Die Inventur erfolgt in [STANDORT].

Häufiger Fehler: Fehlende Standortangabe macht Kostenaufteilung und Haftung unklar.

Inventurfrist

In einfacher Sprache: Zeitliche Befristung für die Completion der Inventur — typisch 10 Tage.

Beispielformulierung
Zum Abschluss der Inventur stehen zehn Tage zur Verfügung, nach welchen vom Verkäufer das gesamte Eigentum an den Käufer auszuliefern ist.

Häufiger Fehler: Zu kurze oder fehlende Fristen führen zu Claim-Konflikten.

Vertragsstrafe

In einfacher Sprache: Festlegung von Sanktionen für Verzug oder Nichterfüllung durch eine Partei.

Beispielformulierung
Bei Verzug bei der Übergabe oder unvollständiger Inventur zahlt die verantwortliche Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von [BETRAG] pro Tag.

Häufiger Fehler: Unangemessene oder unbegrenzte Strafen sind ggf. nicht durchsetzbar.

Eigentumsübergang

In einfacher Sprache: Regelung, dass sämtliches Eigentum nach Abschluss der Inventur vollständig auf den Käufer übergeht.

Beispielformulierung
Mit Abschluss der Inventur und Zahlung der Aufwandkosten geht das volle Eigentum an allen Waren, Einrichtungen und Ausrüstungen an den Käufer über.

Häufiger Fehler: Vage Eigentumsregelungen führen zu Rückgabeforderungen und Pfandrechten.

Haftung und Gewährleistung

In einfacher Sprache: Festlegung der Verantwortung des Verkäufers für Vollständigkeit und Beschaffenheit des Bestands.

Beispielformulierung
Der Verkäufer gewährleistet, dass der Warenbestand zum Zeitpunkt der Übergabe vollständig, unbeschädigt und frei von Rechten Dritter ist.

Häufiger Fehler: Fehlende Haftungsklausel hinterlässt den Käufer ungeschützt bei Mängeln.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Gültigkeitsdatum und Parteien eintragen

    Füllen Sie das Datum aus (wann die Vereinbarung wirksam wird) und tragen Sie Name, Rechtsform und vollständige Adresse des Verkäufers und Käufers ein. Verwenden Sie offizielle Registrierungsdaten aus dem Handelsregister oder Unternehmensregister.

    💡 Prüfen Sie Schreibweise und Adresse doppelt — Fehler führen zu Ungültigkeit.

  2. 2

    Beschreibung des Warenbestands und der Ausstattung

    Geben Sie an, welche Waren, Güter, Artikel, Einrichtungen und Ausrüstungen verkauft werden. Seien Sie so spezifisch wie möglich (z. B. 'alle Waren im Bekleidungshandel in der Filiale Hamburg').

    💡 Eine detaillierte Liste reduziert Streit bei Inventur und Übergabe.

  3. 3

    Standort und Inventurort eingeben

    Tragen Sie den genauen Ort ein, wo sich der Warenbestand befindet und wo die Inventur durchgeführt werden soll.

    💡 Mehrere Lagerorte erfordern separate Vereinbarungen oder eine Listeneingabe.

  4. 4

    Aufwandkosten (Kaufpreis) festlegen

    Geben Sie den Gesamtpreis ein, den der Käufer für den Bestand zahlt. Dies ist üblicherweise der Buchwert abzüglich Abschreibungen.

    💡 Konsultieren Sie einen Buchhalter oder Steuerberater, um Abschreibungen korrekt zu berechnen.

  5. 5

    Inventurfrist setzen

    Legen Sie fest, wie lange die Inventur dauern darf (Standard: 10 Tage). Nach Ablauf muss das Eigentum vollständig auf den Käufer übergehen.

    💡 10 Tage ist ein Branchenstandard; kürzere Fristen können unrealistisch sein.

  6. 6

    Vertragsstrafe oder Verzugszinsen eingeben

    Bestimmen Sie, welche finanzielle Konsequenz eintritt, wenn eine Partei ihre Pflichten nicht erfüllt (z. B. Verzug bei Übergabe oder unvollständige Inventur).

    💡 Vertragsstrafen sollten proportional sein (ca. 0,5 % bis 2 % des Kaufpreises pro Tag).

  7. 7

    Unterzeichnung und Beglaubigung vorbereiten

    Bereiten Sie den Vertrag zum Unterzeichnen vor. Beide Geschäftsführer oder bevollmächtigte Vertreter müssen unterschreiben. Erwägen Sie, das Dokument beglaubigen zu lassen.

    💡 Beglaubigung (Notar) erhöht die Rechtssicherheit, ist aber nicht immer erforderlich.

  8. 8

    Dokumentation und Kopien

    Fertigen Sie beglaubigte Kopien des unterzeichneten Vertrags für beide Parteien an. Bewahren Sie das Original sicher auf.

    💡 Digitale Archivierung erleichtert die spätere Nachverfolgung bei Streitigkeiten.

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Kosten der Inventur?

In der Regel trägt der Käufer die Inventurkosten (Personal, Geräte, Zeit). Die Vorlage sieht vor, dass die Aufwandkosten (der Kaufpreis) bereits abzüglich dieser Kosten bestimmt werden. Es ist jedoch empfehlenswert, in der Vereinbarung explizit zu regeln, ob Transport-, Lagerhaltungs- oder Fremdabnutzungskosten vom Käufer oder Verkäufer getragen werden.

Was passiert, wenn Waren fehlen oder beschädigt sind?

Die Vereinbarung sieht vor, dass Abschreibungen für Schäden und Verschleiß vom Kaufpreis abgezogen werden. Falls erhebliche Mängel erst nach Inventurabschluss entdeckt werden, hat der Käufer unter Umständen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer — dies sollte jedoch vertraglich geregelt sein. Empfehlung: Fügen Sie eine Reklamationsfrist (z. B. 14 Tage nach Übergabe) hinzu.

Kann die Inventurfrist verlängert werden?

Ja, aber nur durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien vor Ablauf der Frist. Die Vorlage sieht zunächst 10 Tage vor. Falls die Inventur länger dauert, sollten beide Parteien eine Nachfrist schriftlich vereinbaren, sonst gelten Verzugsfolgen und Vertragsstrafen.

Benötigen wir einen Notar?

Ein Notar ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert, um die Echtheit von Unterschriften und Vertragsabschluss zu beglaubigen. Dies erleichtert die Durchsetzung bei Gericht und reduziert Streitpotenzial. Die Kostenfrage sollte im Vorfeld geklärt werden.

Welche Vertragsstrafe ist angemessen?

Das Gesetz nennt keine festgelegte Strafe. Typischerweise liegen sie zwischen 0,5 % und 2 % des Kaufpreises pro Verzugstag, mit einer Obergrenze von 10 % des Gesamtkaufpreises. Höhere Strafen können ein Gericht für unangemessen halten. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um eine faire Quote zu bestimmen.

Wann geht das Eigentum an die Käufer über?

Nach der Vorlage geht das Eigentum mit Abschluss und Übergabe des unterzeichneten Vertrags, Inventurbewertung und Zahlung der Aufwandkosten auf den Käufer über. Praktisch bedeutet dies: nach erfolgreicher Inventur und vollständiger Bezahlung. Eine genaue Zeitangabe schützt vor Rechtsstreitigkeiten.

Kann der Verkäufer die Inventur verweigern?

Nein, der Verkäufer ist verpflichtet, die Inventur in den vereinbarten 10 Tagen durchzuführen und das Eigentum bei Fälligkeit auszuliefern. Verweigerung oder Verzug führt zu Vertragsstrafen und möglichen Schadensersatzansprüchen des Käufers.

Ist diese Vorlage auch für internationale Käufer nutzbar?

Die Vorlage ist auf deutsches Recht ausgerichtet (BGB und Handelsrecht). Bei ausländischen Käufern ist zu prüfen, welches Landesrecht angewendet werden soll (üblicherweise das Land des Verkäufers). Für international relevante Verträge sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden.

Können wir den Vertrag online unterzeichnen?

Ja, elektronische Signaturen (z. B. über DocuSign oder Adobe Sign) sind rechtlich gültig, sofern beide Parteien dieser Methode zustimmen und eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird. Eine notarielle Beglaubigung kann jedoch zusätzliche Sicherheit bieten.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein allgemeiner Vertrag für den Kauf von Einzelwaren oder Dienstleistungen. Eine Vereinbarung zum Massenverkauf ist spezifisch für den Verkauf eines gesamten Warenbestands mit Inventurregelungen, Kostenbeteiligung und Vertragsstrafen. Der Massenverkauf ist komplexer und berücksichtigt längere Übergabeprozesse.

vs Übergabeprotokoll

Ein Übergabeprotokoll ist ein einfaches Dokument, das die Übergabe von Waren dokumentiert. Die Vereinbarung zum Massenverkauf ist ein vollständiger Rechtsvertrag mit Pflichten beider Parteien, Preisregelungen und Sanktionen. Das Protokoll ergänzt den Vertrag, ersetzt ihn aber nicht.

vs Betriebsübergabe-Vereinbarung

Eine Betriebsübergabe-Vereinbarung regelt den Kauf einer ganzen Geschäftstätigkeit (Kundenstamm, Marke, Mitarbeiter). Die Vereinbarung zum Massenverkauf konzentriert sich nur auf Warenbestände und Ausstattung. Für den Kauf eines kompletten Unternehmens benötigen Sie eine umfassendere Vereinbarung.

vs Geschäftsauflösungsvertrag

Ein Geschäftsauflösungsvertrag regelt die komplette Schließung und Auflösung eines Unternehmens. Die Vereinbarung zum Massenverkauf ist ein Teilvertrag innerhalb der Auflösung, der nur den Warenverkauf dokumentiert. Sie sind komplementär: die Auflösungsvereinbarung umfasst auch Schulden, Lizenzauflösung und Mitarbeiterentlassungen.

Branchenspezifische Hinweise

Einzelhandel

Einzelhandelsgeschäfte nutzen diese Vereinbarung beim Verkauf kompletter Warenbestände bei Filialschließung oder Geschäftsaufgabe.

Großhandel und Logistik

Großhändler und Logistikbetriebe regeln damit die Übergabe von Lagern und Bestandskonditionierungen an neue Betreiber.

Möbel- und Einrichtungshandel

Möbelhäuser verwenden diesen Vertrag zur Dokumentation von Bestandsverkäufen einschließlich Ausstellungsstücke und Modelle.

Gastronomie und Hotellerie

Restaurants und Hotels regeln damit den Verkauf von Inventar, Küchenausstattung und Waren beim Betreiberwechsel.

Pharmazie und Apotheken

Apotheken dokumentieren Arzneimittel- und Warenverkäufe bei Praxisübergabe oder Filialübergabe vertraglich.

Lagerung und Umzugsunternehmen

Lager- und Umzugsunternehmen nutzen diese Vereinbarung zur Absicherung von Warenübergaben und Inventurkosten.

Hinweise zur Rechtsprechung

In Deutschland regeln das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Eigentumsübergang und Verbraucherschutz. Unternehmerkäufe sind weniger streng reglementiert; es gilt die Vertragsfreiheit. Die Vorlage ist auf deutsches Recht ausgerichtet und berücksichtigt Verkaufsplicht und Inventurhaftung.

Österreich nutzt ein ähnliches Zivilrecht (ABGB). Massenverkäufe folgen denselben Prinzipien wie in Deutschland. Besonderheiten wie Gewerbeberechtigung können relevant sein. Ein österreichischer Anwalt sollte die endgültige Fassung prüfen.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenEinfache Massenverkäufe zwischen bekannten, vertrauenswürdigen Partnern mit klarem Warenbestand und unkomplizierten Fristen.Kostenlos (Download), zzgl. Notargebühr optional (50–200 EUR)1–2 Stunden zum Ausfüllen und Unterzeichnen
Vorlage + RechtsprüfungMassenverkäufe mit moderaten Kaufsummen (10.000–50.000 EUR), bei denen eine juristische Überprüfung sinnvoll ist, aber volle Anwaltsvergütung sparen möchten.Vorlage kostenlos, Anwalt/Notar für Stichprobenprüfung: 300–600 EUR3–5 Stunden Vorbereitung + 1–2 Tage Rechtsprüfung
MaßgeschneidertGroße Massenverkäufe (> 50.000 EUR), komplexe Bestandszusammensetzungen, unterschiedliche Rechtsprechungen oder hohem Streitpotenzial.1.000–3.000 EUR Anwaltsgebühren (Stundenhonorar oder Pauschalgebühr)1–2 Wochen zur Gestaltung und Aushandlung

Glossar

Massenverkauf
Verkauf eines großen Warenbestands oder Geschäftsbetriebsvermögens in einem Geschäftsvorfall, typischerweise bei Betriebsaufgabe oder Umstrukturierung.
Bestand
Alle zum Verkauf angebotenen Waren, Güter und Artikel des Verkäufers an einem bestimmten Ort.
Inventur
Systematische Zählung und Bewertung aller Waren und Ausstattungsgegenstände nach Vertragsabschluss.
Aufwandkosten
Der vereinbarte Preis, den der Käufer für den gesamten Warenbestand und die Ausstattung zahlt.
Abschreibung
Kostenreduktion aufgrund von Schäden, Abnutzung oder Verschleiß der Waren vor Übergabe.
Vertragsstrafe
Geldliche Sanktion, die eine Partei bei Nichterfüllung oder Verzug zahlen muss.
Übergabestelle
Der physische Ort, an dem Inventur stattfindet und Eigentum auf den Käufer übergeht.
Liegenschaft
Das Geschäftsgebäude oder die Betriebsstätte, an der sich der Warenbestand befindet.
Einrichtung und Ausstattung
Alle beweglichen Gegenstände wie Regale, Kasse, Vitrinen oder Maschinen, die Bestandteil des Verkaufs sind.
Gewährleistung
Verkäufer-Haftung für die Beschaffenheit und Vollständigkeit des Warenbestands.
Vorbehalt
Einschränkung von Rechten oder Pflichten, die eine Partei unter bestimmten Bedingungen geltend machen kann.

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