- Massenverkauf
- Verkauf eines großen Warenbestands oder Geschäftsbetriebsvermögens in einem Geschäftsvorfall, typischerweise bei Betriebsaufgabe oder Umstrukturierung.
- Bestand
- Alle zum Verkauf angebotenen Waren, Güter und Artikel des Verkäufers an einem bestimmten Ort.
- Inventur
- Systematische Zählung und Bewertung aller Waren und Ausstattungsgegenstände nach Vertragsabschluss.
- Aufwandkosten
- Der vereinbarte Preis, den der Käufer für den gesamten Warenbestand und die Ausstattung zahlt.
- Abschreibung
- Kostenreduktion aufgrund von Schäden, Abnutzung oder Verschleiß der Waren vor Übergabe.
- Vertragsstrafe
- Geldliche Sanktion, die eine Partei bei Nichterfüllung oder Verzug zahlen muss.
- Übergabestelle
- Der physische Ort, an dem Inventur stattfindet und Eigentum auf den Käufer übergeht.
- Liegenschaft
- Das Geschäftsgebäude oder die Betriebsstätte, an der sich der Warenbestand befindet.
- Einrichtung und Ausstattung
- Alle beweglichen Gegenstände wie Regale, Kasse, Vitrinen oder Maschinen, die Bestandteil des Verkaufs sind.
- Gewährleistung
- Verkäufer-Haftung für die Beschaffenheit und Vollständigkeit des Warenbestands.
- Vorbehalt
- Einschränkung von Rechten oder Pflichten, die eine Partei unter bestimmten Bedingungen geltend machen kann.