- Betriebsgeheimnis
- Geschützte Information, die dem Unternehmen wirtschaftlichen Wert bringt und normalerweise nicht öffentlich bekannt ist, z. B. Formeln, Prozesse oder Kundenlisten.
- Erfindung
- Alle Ideen, Prozesse, Technologien, Designs, Formeln, Patente und Verbesserungen, die während der Anstellung konzipiert oder entwickelt werden.
- Geheimhaltungspflicht
- Rechtliche Verpflichtung, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder selbst zu nutzen.
- Abtretung
- Übertragung aller Rechte und Ansprüche an Erfindungen vom Mitarbeiter auf den Arbeitgeber.
- Wettbewerbsverbot
- Vereinbarte Beschränkung, nach Ende der Anstellung nicht in direktem Wettbewerb zum Arbeitgeber zu arbeiten.
- Drittpartei-Information
- Vertrauliche Daten, die das Unternehmen von Partnern, Kunden oder Lieferanten erhält und weiterschützen muss.
- Lizenz
- Recht des Unternehmens, Erfindungen des Mitarbeiters zu nutzen, selbst wenn dieser weiterhin Eigentumsrechte behält.
- Patentanmeldung
- Formales Verfahren zur Registrierung einer Erfindung beim Patent- und Markenamt zur Sicherung von Schutzrechten.
- Offenlegungspflicht
- Obligation des Mitarbeiters, alle relevanten Erfindungen und Ideen dem Arbeitgeber mitzuteilen.
- Unwiderruflicher Agent
- Bevollmächtigung des Unternehmens, im Namen des Mitarbeiters Patentanträge einzureichen und durchzusetzen.