- Vertrauliche Informationen
- Alle unternehmenseigenen Daten, Kundenlisten, Geschäftsgeheimnisse und Kontakte, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind und durch die Anstellung zugänglich wurden.
- Wettbewerbsverbot
- Verpflichtung des Mitarbeiters, nach Vertragsende nicht für Konkurrenten tätig zu werden oder eigene konkurrierende Geschäfte zu betreiben.
- Non-Solicitation-Klausel
- Verbot, ehemalige Kollegen oder Kunden des Unternehmens abzuwerben oder zu beeinflussen, das Unternehmen zu verlassen.
- Schweigepflicht
- Rechtliche Verpflichtung, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, weder während noch nach der Anstellung.
- Firmeneigene Schöpfungen
- Erfindungen, Werke oder Entwicklungen, die ein Mitarbeiter während der Anstellung schafft und die Eigentum des Unternehmens werden.
- Unabhängige Zusagen
- Verpflichtungen, die unabhängig voneinander geltend gemacht werden können — der Verstoß gegen eine bedeutet nicht automatisch Unwirksamkeit der anderen.
- Referenzquellen
- Kontakte, Geschäftspartner und Lieferanten, auf die sich das Unternehmen zur Geschäftstätigkeit stützt.
- Durchsetzungsfähigkeit
- Die rechtliche Möglichkeit eines Unternehmens, Vertragsverstöße vor Gericht geltend zu machen und durchzusetzen.
- Zeitraum nach Kündigung
- Der Zeitraum, in dem Beschränkungen auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch gelten (z. B. 2 Jahre Wettbewerbsverbot).
- Geschäftspartner
- Unternehmen oder Personen, mit denen ein Unternehmen regelmäßig zusammenarbeitet oder Geschäfte tätigt.