- Urheberschaft
- Das Recht eines Schöpfers, seine geistigen Werke zu kontrollieren und sie als sein Eigentum zu beanspruchen.
- Firmeneigene Schöpfungen
- Werke oder Erfindungen, die ein Mitarbeiter im Auftrag oder mit Mitteln des Unternehmens entwickelt hat.
- Geistiges Eigentum
- Immaterielles Eigentum wie Urheberrechte, Patente, Marken und Geschäftsgeheimnisse.
- Gemeinsame Schöpfung
- Ein Werk, an dem mehrere Personen beigetragen haben und das daher mehrere Co-Autoren hat.
- Eigentumsrecht
- Das rechtliche Anrecht auf Besitz, Nutzung und Verwertung eines Werkes oder einer Erfindung.
- Lizenzierung
- Die Gewährung von Nutzungsrechten an einem Werk oder an geistigem Eigentum gegen Gebühr.
- Zusicherung
- Eine Erklärung oder ein Versprechen, dass bestimmte Tatsachen oder Rechte bestehen, die rechtliche Verbindlichkeit haben.
- Schöpfung
- Allgemeiner Begriff für ein von einer Person erstelltes Werk, wie Software, Design, Texte oder technische Erfindungen.
- Due Diligence
- Sorgfältige Überprüfung und Dokumentation rechtlicher und geschäftlicher Verhältnisse vor Transaktionen.
- Drittpartei
- Eine externe Person oder Organisation, die nicht direkt an einem Vertrag beteiligt ist, sich aber darauf berufen könnte.
- Anhang
- Ein beigefügtes Dokument oder eine Anlage, die ergänzende Informationen oder Listen enthält.