- Vertrauliche Informationen
- Alle Daten, Verfahren, Kundenlisten, Preise und Geschäftsmethoden, auf die ein Mitarbeiter während seiner Beschäftigung Zugriff hat und die dem Unternehmen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
- Exklusivität
- Die Verpflichtung des Mitarbeiters, seine gesamte Arbeitskraft und Aufmerksamkeit ausschließlich dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, ohne Konkurrenzarbeit.
- Abtretung
- Die Übertragung aller Rechte an Werken, Erfindungen und Schöpfungen, die während der Beschäftigung entstehen, vom Mitarbeiter auf das Unternehmen.
- Geistiges Eigentum
- Alle immateriellen Vermögenswerte wie Patente, Urheberrechte, Markenzeichen, industrielle Designs und Geschäftsgeheimnisse.
- Betriebsgeheimnisse
- Informationen, die dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen und nicht öffentlich bekannt sind, wie Formeln, Lieferantenlisten oder Herstellungsverfahren.
- Nicht-Konkurrenzklausel
- Vertragliche Verpflichtung, dass der Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in direkter Konkurrenz zum Unternehmen tätig wird.
- Know-how
- Praktisches Wissen, Erfahrung und technisches Know-how, das der Mitarbeiter im Unternehmen erwirbt.
- Lizenzierung
- Die Erlaubnis, das geistige Eigentum des Unternehmens unter bestimmten Bedingungen zu nutzen.
- Schutzordnung
- Eine einstweilige Verfügung des Gerichts zur Verhinderung unbefugter Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.
- Nachweis
- Der Beweis, dass der Mitarbeiter über das Bestehen von vertraulichen Informationen und die Verpflichtung zu deren Schutz informiert wurde.