- Abtretender
- Die Person, die ihre Aktienzertifikate überträgt und das Eigentum an einem anderen abgibt.
- Erwerber
- Die Person, die die Aktienzertifikate erhält und neuer Eigentümer wird.
- Aktienzertifikat
- Das Wertpapier, das den Anteil an einem Unternehmen verbrieft und dokumentiert.
- Kaufpreis
- Die Gegenleistung, die der Erwerber für die Übertragung der Aktien zahlt.
- Gewährleistung
- Eine Zusicherung des Abtretenden, dass die Aktien frei von Lasten und Belastungen sind.
- Beglaubigung
- Die notarielle oder behördliche Bestätigung der Echtheit von Unterschriften und Dokumenten.
- Beteiligung
- Der prozentuale oder nominale Anteil am Kapital des Unternehmens, den die Aktien repräsentieren.
- Cedent
- Juristische Bezeichnung für den Abtretenden, der die Rechte aus den Aktienzertifikaten abgibt.
- Cessionar
- Juristische Bezeichnung für den Erwerber, der die Rechte aus den Aktienzertifikaten erhält.
- Avalisierung
- Garantie durch einen Dritten für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Abtretung.
- Escrowed Shares
- Aktien, die treuhänderisch hinterlegt werden, bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Lockup-Periode
- Zeitraum, während dessen der Erwerber die Aktien nicht weiterverkaufen darf.