- Gläubiger
- Person oder Unternehmen, an das eine Schuld bezahlt werden muss und das Anspruch auf Sicherheiten hat.
- Schuldner
- Person oder Unternehmen, das eine Schuld hat und Sicherheiten zu Gunsten eines oder mehrerer Gläubiger gewährt.
- Kreditsicherheit
- Vermögenswert (Immobilie, Maschinen, Forderungen), den ein Schuldner einem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld verpfändet.
- Hypothek
- Sicherheitsrecht an einer Immobilie oder beweglichem Gut, das es dem Gläubiger ermöglicht, das Gut zu verwerten, wenn der Schuldner nicht zahlt.
- Vorrang (Priorität)
- Reihenfolge, in der mehrere Gläubiger aus dem Erlös einer Sicherheitsverwertung befriedigt werden. Der erste Rang hat höchste Priorität.
- Subordination
- Unterordnung; wenn ein Gläubiger erklärt, dass die Ansprüche eines anderen Gläubigers Vorrang vor seinen eigenen haben.
- Abtretung des Vorrangs
- Handlung, durch die ein Gläubiger sein Vorrangrecht aufgibt oder einem anderen Gläubiger überlässt.
- bewegliche Sicherheit
- Sicherheitsrecht an beweglichen Gütern wie Maschinen, Fahrzeugen, Inventar oder Forderungen (im Gegensatz zu Immobilien).
- Registratur
- Behördliche Stelle, bei der Sicherungsrechte (insbesondere Grundpfandrechte und bewegliche Sicherheiten) eingetragen und nachgewiesen werden.
- Banksicherheit
- Von einem Schuldner an eine Bank gewährte Sicherheit für einen Kredit oder andere Darlehensforderungen.
- Regress
- Recht eines Gläubigers, von einem Dritten (z. B. einem Bürgen) Zahlung zu verlangen, wenn der Schuldner nicht zahlt.