1
Parteien identifizieren und Daten erfassen
Tragen Sie vollständig Name, Gründungsort, Bundesland und Vollständige Geschäftsadresse des Zedenten, der Kommanditgesellschaft und des unbeschränkt haftenden Partners ein. Stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Bezeichnungen (z. B. GmbH, KG) korrekt sind.
💡 Nutzen Sie den Handelsregistereintrag (HRA/HRB) zur Verifizierung aller Daten.
2
Darlehen und Kreditvereinbarung beschreiben
Geben Sie das Datum der zugrundeliegenden Kreditvereinbarung, den Kreditbetrag, die Währung und die Länderbezeichnung an. Referenzieren Sie auch die Optionsvereinbarung, wenn vorhanden.
💡 Alle Bezüge müssen auf bestehenden Originaldokumenten basieren — keine Erfindungen.
3
Stichtag und Effektivitätsdatum festlegen
Definieren Sie, wann die Abtretung wirksam wird (z. B. Datum der Ausübung, vorgegebener Ausübungstag, Datum der tatsächlichen Zahlungsaufforderung). Dies ist entscheidend für die Rechtskraft.
💡 Achten Sie darauf, dass das Effektivitätsdatum nach dem Unterzeichnungsdatum liegt oder mit ihm zusammenfällt.
4
Vergütung und Kostenersatz dokumentieren
Tragen Sie die Summe ein, die die Kommanditgesellschaft an den Zedenten zahlt, sowie bestätigen Sie, dass der Zedent diese erhalten hat. Dies ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Abtretung.
💡 Lassen Sie die Zahlungsbestätigung durch beide Parteien unterzeichnen oder notariell beglaubigen.
5
Anwendbares Recht wählen
Bestimmen Sie, welches Landesrecht (z. B. Deutsches BGB, Österreichisches ABGB) und welches Bundesrecht gelten soll. Dies ist entscheidend für Auslegung und Durchsetzung.
💡 In der Regel orientiert sich das anwendbare Recht am Sitz der Kommanditgesellschaft.
6
Alle Dokumente sammeln und übergeben
Zusammentragen Sie alle Originale, Kopien und Kontobücher bezüglich des Darlehens. Diese müssen als Anlage zur Abtretungsurkunde physisch oder digital übergeben werden.
💡 Erstellen Sie eine Checkliste mit allen übergebenen Dokumenten und lassen Sie diese von beiden Parteien unterzeichnen.
7
Unterzeichnung und notarielle Beglaubigung
Der Zedent, ein Vertreter der Kommanditgesellschaft und ein Vertreter des unbeschränkt haftenden Partners müssen unterzeichnen. Bei hohen Beträgen ist eine notarielle Beglaubigung empfohlen.
💡 Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt vor der Unterzeichnung — insbesondere wenn es um größere Darlehensbeträge geht.
8
Registeranmeldungen prüfen
Überprüfen Sie, ob die Abtretung ins Handelsregister eingetragen werden muss oder ob weitere Behördenmitteilungen erforderlich sind.
💡 Dies hängt von der Struktur und dem Ort der beteiligten Unternehmen ab.