- Vertriebspartner
- Eine natürliche Person oder ein Unternehmen, das vom Hersteller oder Lieferanten beauftragt wird, Produkte zu verkaufen oder zu vertreiben.
- Nicht-exklusiv
- Der Hersteller darf auch andere Vertriebspartner im gleichen Gebiet ernennen und selbst tätig werden.
- Exklusiv
- Der Vertriebspartner ist der einzige, der Produkte im definierten Gebiet verkaufen darf.
- Gebiet
- Der geografische Bereich, in dem der Vertriebspartner tätig sein darf, z. B. Bundesland, Region oder Land.
- Waren
- Die hauptsächlichen Produkte, die der Vertriebspartner verkaufen soll, aufgelistet im Anhang B.
- Zubehör
- Zusätzliche Geräte oder Teile, die zu den Waren gehören und vom Unternehmen festgelegt werden.
- Ersatzteile
- Komponenten und Teile, die zur Wartung oder Reparatur der Waren erforderlich sind.
- Anlieferungsort
- Die Adresse, von der aus der Hersteller die Produkte an den Vertriebspartner liefert.
- Unabhängiger Auftragnehmer
- Rechtliche Stellung, in der der Vertriebspartner kein Arbeitnehmer des Herstellers ist und eigenverantwortlich tätig wird.
- Markenzeichen
- Alle Logos, Bezeichnungen und Marken des Herstellers, die der Vertriebspartner nur zur Vermarktung nutzen darf.
- Verweisung
- Wenn der Hersteller potenzielle Kunden an den Vertriebspartner weiterleitet.
- Jährliches Marktpotenzial
- Die Mindestmenge an Produkten, die der Vertriebspartner im ersten Jahr kaufen und vertreiben muss.