- Exklusive Vertriebsrechte
- Der Vertriebspartner ist der alleinige Verkäufer in einem definierten Gebiet oder Kundensegment. Niemand anders darf dort die Software anbieten.
- Nicht-exklusive Vertriebsrechte
- Der Vertriebspartner darf die Software vertreiben, aber auch andere Partner oder der Hersteller dürfen im gleichen Gebiet verkaufen.
- Territorium (Gebiet)
- Die geografische Region, in der der Vertriebspartner die Software verkaufen darf — z.B. Bayern, Deutschland, Europa oder weltweit.
- Listenpreis
- Der von dem Hersteller veröffentlichte, unverbindliche Verkaufspreis für das Softwareprodukt.
- Konkurrierendes Produkt
- Eine alternative Software mit ähnlichen Funktionen und Leistungen, die zu vergleichbarem Preis angeboten wird.
- Geistiges Eigentum (IP)
- Alle Rechte an Erfindungen, Markenzeichen, Urheberrechten, Patenten und Know-how, die der Hersteller oder Entwickler an seiner Software besitzt.
- Agent oder Reseller
- Eine Person oder ein Unternehmen, die im Namen des Vertriebspartners handelt und Kunden akquiriert oder betreut.
- Geplante Produkte
- Software, die der Hersteller noch in Entwicklung hat und in Zukunft zum Vertrieb durch den Partner freigeben kann.
- Schulung und Support
- Der Hersteller muss Schulungen bereitstellen, damit der Vertriebspartner die Software korrekt verkaufen und Kunden unterstützen kann.
- Provisionen oder Margin
- Der prozentuale oder feste Anteil am Verkaufspreis, den der Vertriebspartner als Vergütung erhält.