- Callcenter
- Ein Dienstleistungsunternehmen, das Telemarketing-Anrufe im Namen eines anderen Unternehmens durchführt und in der Regel auch Zahlungsabwicklung vornimmt.
- Telemarketing
- Vertrieb oder Marketing von Produkten und Dienstleistungen durch Telefongespräche mit potenziellen oder bestehenden Kunden.
- Exklusivität
- Vereinbarung, dass das Callcenter während der Laufzeit ähnliche Dienstleistungen nur für das beauftragende Unternehmen erbringt.
- Vertrauliche Informationen
- Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, Betriebsdaten und andere sensible Informationen, die eine Partei der anderen im Rahmen des Vertrags anvertraut.
- Gebührenabrechnung
- Systematische Dokumentation und Übertragung von eingezogenen Mitgliedsbeiträgen oder Provisionen vom Callcenter zum Auftraggeber.
- Geschäftsgeheimnis
- Schutzwürdige Informationen, die unter normalen Umständen nicht öffentlich bekannt sind und dem Inhaber Wettbewerbsvorteil verschaffen.
- Kündigungsfrist
- Der Zeitraum in Tagen oder Monaten, den eine Partei einhalten muss, bevor sie den Vertrag beenden kann.
- Wesentlicher Verstoß
- Schwerwiegende Verletzung von Vertragspflichten, die die Geschäftsbeziehung fundamental gefährdet.
- Insolvenz
- Rechtlicher Status, wenn ein Unternehmen seine Schulden nicht mehr bezahlen kann und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
- Mitgliedschaftsbeitrag
- Gebühr, die ein neuer Kunde bei Verkaufsabschluss durch das Callcenter zahlt und die das Callcenter einzieht und abrechnet.
- Stornierung
- Rücktritt eines Kunden von seiner Mitgliedschaft, worauf das Callcenter eine Rückerstattung gemäß Richtlinien vornimmt.
- Datenverwaltung
- Systematische Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Informationen zu Mitgliedern und abgewickelten Transaktionen.