- Freigebende
- Die Person oder das Unternehmen, das die Materialien besitzt und die Genehmigung zur Nutzung erteilt.
- Entwickler
- Das Unternehmen oder die Person, die die freizugebenden Materialien in eigene Werke integriert.
- Materialien
- Fotos, Videos, Musik, Stimme, Grafiken, Kunstwerke und andere Inhalte, die Bestandteil einer Multimedia-Arbeit werden.
- Werke
- Die fertigen multimedialen Projekte (Apps, Filme, Websites, Werbematerialien), in die die Materialien integriert werden.
- Geldwerte Gegenleistung
- Zahlung, Tausch oder sonstige Leistung, die der Freigebende als Kompensation für die Lizenzierung erhält.
- Werbematerialien
- Inhalte, die zur Bewerbung und Vermarktung der Multimedia-Werke verwendet werden.
- Territorium oder Gebiete
- Geografische Bereiche, in denen die Nutzung der Materialien zulässig ist (z. B. Deutschland, EU, weltweit).
- Bearbeitung oder Anpassung
- Bearbeitungen, Schnitte, Farbkorrektionen, Remixe oder sonstige Änderungen an den ursprünglichen Materialien.
- Nutzungsrecht
- Die rechtliche Erlaubnis, die Materialien in bestimmter Weise und unter bestimmten Bedingungen zu nutzen.
- Öffentliche Aufführung
- Präsentation der Werke vor Publikum (Kino, Streaming, Ausstellung, Event).
- Urheberrecht
- Das exklusive Recht des Schöpfers, über seine Werke zu verfügen und diese zu nutzen oder zu verbieten.