- Hypothek
- Ein Grundpfandrecht, das einem Kreditgeber das Recht gewährt, eine Immobilie zu verwerten, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
- Grundpfandrecht
- Gesetzlich festgelegtes Sicherungsrecht an einer Immobilie zugunsten eines Gläubigers (Kreditgeber).
- Grundschuld
- Eine in das Grundbuch eingetragene Schuld, die als Sicherheit für ein Darlehen dient, unabhängig von der Existenz der zugrundeliegenden Forderung.
- Darlehenssumme
- Der Gesamtbetrag des von einem Kreditgeber an einen Kreditnehmer gewährten Darlehens.
- Grundsteuer
- Regelmäßige Steuer auf Grundeigentum, die von der jeweiligen Gemeinde erhoben wird.
- Kreditnehmer
- Die Person oder das Unternehmen, das ein Darlehen aufnimmt und dieses mit der Immobilie als Sicherheit absichert.
- Kreditgeber
- Die Person oder das Unternehmen, die ein Darlehen gewährt und dafür das Grundpfandrecht an der Immobilie erhält.
- Notarielle Beglaubigung
- Die beglaubigte Bestätigung durch einen Notar, dass ein Dokument rechtsgültig und vollständig ist.
- Rangrücktritt
- Vereinbarung zwischen mehreren Hypothekengläubigern, in welcher Reihenfolge sie bei einer Zwangsversteigerung bezahlt werden.
- Zwangsversteigerung
- Gerichtlich angeordneter Verkauf einer Immobilie, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
- Präambel
- Einleitender Teil eines Vertrags, der die Parteien, das Datum und den Zweck der Vereinbarung festlegt.