Grundstücksübereignungsvertrag zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung

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FreiGrundstücksübereignungsvertrag zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung

Auf einen Blick

Was es ist
Ein Grundstücksübereignungsvertrag zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Dokument, in dem ein Schuldner (Abtretender) sein Grundstück oder Grundeigentum an einen Gläubiger (Abtretungsempfänger) überträgt, um eine bevorstehende Zwangsvollstreckung abzuwenden. Diese Vorlage liegt als kostenloser Word-Download vor und kann online bearbeitet sowie als PDF exportiert werden.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen diesen Vertrag, wenn Sie als Schuldner einem Gläubiger ein Grundstück übereignen möchten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Dies ist häufig eine Vereinbarung zwischen Kreditinstituten, privaten Gläubigern und Schuldnern, um außergerichtliche Lösungen zu erzielen und teure Verwertungsverfahren zu vermeiden.
Was enthalten ist
Der Vertrag enthält die Identifikation beider Parteien (Abtretender und Abtretungsempfänger), eine detaillierte Beschreibung des zu übereignenden Grundstücks, die Motiv-Klausel zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, sowie Regelungen zur entgeltlichen Gegenleistung und rechtlichen Gültigkeit des Übereignungsvorgangs.

Was ist eine Vorlage Grundstücksübereignungsvertrag zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung?

Ein Grundstücksübereignungsvertrag zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Dokument, in dem ein Schuldner sein Grundstück oder Grundeigentum freiwillig an einen Gläubiger überträgt, um eine drohende Zwangsvollstreckung abzuwenden. Diese Vorlage bietet eine außergerichtliche Lösung als Alternative zu kostspieligem Versteigerungsverfahren. Sie erhalten diese Vorlage als kostenloser Word-Download, können sie online bearbeiten, anpassen und als PDF exportieren. Der Vertrag muss allerdings notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ein Grundstücksübereignungsvertrag schützt Sie vor einem langwierigen und emotionalen Zwangsversteigerungsverfahren, bei dem das Amtsgericht Ihr Grundstück mit oft deutlichen Verlusten versteigert. Ein eigener Vertrag ermöglicht Ihnen und Ihrem Gläubiger eine private Lösung, bei der die Übereignung schneller, transparenter und kostengünstiger abläuft. Für den Gläubiger ist dieser Weg ebenfalls vorteilhaft, da er das Grundstück erhält, ohne teure Gerichtsverfahren zu durchlaufen. Eine klare, richtig ausgefüllte Vorlage schützt beide Parteien vor Missverständnissen, Anfechtungen und rechtlichen Konflikten nach der Übergabe.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Wenn der Gläubiger eine sofortige Übereignung mit Zahlungsabwicklung verlangtEinfache Übereignung mit Entgeltausgleich
Wenn der Schuldner die Möglichkeit haben soll, das Grundstück später zurückzuerwerbenÜbereignung mit Rückerwerbsrecht
Wenn nur eine Sicherungshypothek eingetragen werden soll statt vollständiger ÜbereignungÜbereignung mit Hypothek
Wenn die Übereignung an Bedingungen geknüpft sein soll (z. B. Zahlungsverzug)Übereignung unter Vorbehalt
Wenn der Schuldner das Grundstück weiterhin verwalten oder nutzen darfÜbereignung mit Verwaltungsregelung
Wenn mehrere Gläubiger oder mehrere Grundstücke beteiligt sindMehrparteien-Übereignungsvertrag

Häufige Fehler vermeiden

❌ Unvollständige oder fehlerhafte Grundstücksbeschreibung

Warum es wichtig ist: Das Grundbuchamt lehnt die Eintragung ab, die Übereignung bleibt unwirksam und die Zwangsvollstreckung kann fortgesetzt werden.

Fix: Nutzen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und überprüfen Sie jede Angabe (Gemarkung, Flur, Flurstück, Amtsgericht) mehrfach.

❌ Nicht offengelegte Hypotheken oder Grundschulden

Warum es wichtig ist: Der Gläubiger erhält ein belastetes Grundstück und kann Ansprüche gegen den Abtretenden erheben oder den Vertrag anfechten.

Fix: Listieren Sie alle eingetragenen Rechte und Lasten lückenlos auf; verstecken Sie nichts.

❌ Fehlende oder mehrdeutige Gegenleistung

Warum es wichtig ist: Der Schuldner ist unsicher, ob die Schuld wirklich getilgt ist; es entstehen Streitigkeiten und mögliche Schadensersatzforderungen.

Fix: Nennen Sie einen konkreten Euro-Betrag oder eine klare Formulierung wie ‚Die Schuld in Höhe von [BETRAG] gilt mit dieser Übereignung als vollständig beglichen'.

❌ Vertrag ohne notarielle Beurkundung unterzeichnet

Warum es wichtig ist: Der Vertrag ist nach deutschem Recht (§ 311b BGB) unwirksam; eine Grundbucheintragung ist unmöglich.

Fix: Unterzeichnen Sie den Vertrag NICHT privat — vereinbaren Sie sofort einen Notartermin und lassen Sie beide Parteien vor dem Notar unterschreiben.

❌ Rechtsmittel und Anfechtungsrechte nicht berücksichtigt

Warum es wichtig ist: Der Schuldner oder ein Konkurrenzgläubiger kann den Vertrag später anfechten, wenn nicht klar ist, dass es sich um eine echte Schuldenreglung handelt.

Fix: Fügen Sie eine Klausel ein, dass beide Parteien auf Anfechtungs- und Rückforderungsrechte verzichten, sobald die Grundbucheintragung erfolgt ist.

❌ Kosten und Gebühren nicht aufgeteilt

Warum es wichtig ist: Nach Notartermin streiten sich die Parteien über Zahlungspflichten, was zu Verzögerungen oder Vertragsauflösung führt.

Fix: Legen Sie schriftlich fest, wer Notargebühren, Grundbuchgebühren und ggf. Maklergebühren trägt, bevor Sie den Notar aufsuchen.

Die 10 wichtigsten Klauseln, erklärt

Parteienidentifikation

In einfacher Sprache: Klare Angabe der Namen, Adressen und Rechtsstatus (Einzelperson oder Unternehmen) beider Vertragsparteien.

Beispielformulierung
Zwischen [NAME IHRES UNTERNEHMENS], einem Unternehmen, das den Gesetzen des Bundeslandes [BUNDESLAND] unterliegt, mit Firmensitz in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] (der ‚Abtretende') und [NAME DES ABTRETUNGSEMPFÄNGERS], mit Hauptwohnsitz in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] (der ‚Abtretungsempfänger').

Häufiger Fehler: Unvollständige oder fehlerhafte Adressangaben führen zu Ungültigkeit der Grundbucheintragung und verzögern das Verfahren.

Motiv und Zweck

In einfacher Sprache: Angabe, dass die Übereignung zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung erfolgt und dass dies eine außergerichtliche Lösung ist.

Beispielformulierung
Der Abtretende überträgt dem Abtretungsempfänger das nachfolgend beschriebene Grundstück zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung und zur endgültigen Schuldenreglung.

Häufiger Fehler: Fehlende oder mehrdeutige Motiv-Klausel kann zu Anfechtungen oder Rückforderungsansprüchen führen.

Grundstücksbeschreibung

In einfacher Sprache: Exakte Bezeichnung des Grundstücks mit Grundbuchblatt, Flurnummer, Gemarkung und Fläche.

Beispielformulierung
Das Grundstück liegt im Bundesland [BUNDESLAND], Gemarkung [GEMARKUNG], Flur [FLURNUMMER], Flurstück [FLURSTÜCKNUMMER], Fläche ca. [FLÄCHE] m², Grundbuchblatt [BLATT], Amtsgericht [AMTSGERICHT].

Häufiger Fehler: Ungenaue oder unvollständige Grundstücksbeschreibung führt zu Eintragungshindernissen im Grundbuch und verzögert die Rechtssicherheit.

Aktuelle Belastungen und Rechte

In einfacher Sprache: Offenlegung aller bereits eingetragenen Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte und anderen Belastungen des Grundstücks.

Beispielformulierung
Das Grundstück ist derzeit mit folgenden Belastungen eingetragen: [LISTE VON HYPOTHEKEN, GRUNDSCHULDEN, WEGERECHTEN, etc.]. Der Abtretungsempfänger erklärt sich mit diesen Belastungen einverstanden.

Häufiger Fehler: Verschweigen von Belastungen führt zu Ansprüchen auf Rückabwicklung und kann strafbar sein.

Entgeltliche Gegenleistung

In einfacher Sprache: Festlegung, welche Zahlung oder welcher Wertausgleich der Gläubiger an den Schuldner leistet.

Beispielformulierung
Im Austausch gegen die Übereignung zahlt der Abtretungsempfänger an den Abtretenden den Betrag von [BETRAG IN EUR] oder erkennt die Schuld mit [BETRAG] als beglichen an.

Häufiger Fehler: Unklare oder fehlende Gegenleistungsregelungen führen zu Streitigkeiten und können die Übereignung anfechtbar machen.

Eintragung im Grundbuch

In einfacher Sprache: Verpflichtung beider Parteien, die notwendigen Schritte zur Grundbucheintragung durchzuführen und notarielle Beurkundung zu veranlassen.

Beispielformulierung
Beide Parteien verpflichten sich, die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Amtsgericht vorzulegen und eine notarielle Beurkundung dieses Vertrags durchzuführen.

Häufiger Fehler: Fehlende Notarsbeurkundung macht den Übereignungsvertrag unwirksam und nicht eintragbar im Grundbuch.

Kosten und Gebühren

In einfacher Sprache: Aufteilung der Notar- und Grundbuchgebühren zwischen den Parteien.

Beispielformulierung
Die Kosten für Notarschaft, Grundbucheintragung und ggf. Maklergebühren trägt [ABTRETENDER / ABTRETUNGSEMPFÄNGER / BEIDE PARTEIEN JEWEILS ZUR HÄLFTE].

Häufiger Fehler: Ungeregelte Kostenteilung führt zu Verzögerungen und Meinungsverschiedenheiten bei der Abwicklung.

Garantien und Gewährleistung

In einfacher Sprache: Zusicherung des Abtretenden, dass er Eigentümer ist, das Grundstück frei von Belastungen (oder mit aufgelisteten Belastungen) ist und keine Drittansprüche bestehen.

Beispielformulierung
Der Abtretende garantiert, dass er alleiniger Eigentümer des Grundstücks ist, dass keine weiteren Belastungen bestehen als die genannten, und dass kein Dritter Anspruch auf das Grundstück hat.

Häufiger Fehler: Fehlen von Eigentumsgarantien führt zu unerwünschten Überraschungen und möglichen Haftungsansprüchen gegen den Abtretenden.

Salvatorische Klausel

In einfacher Sprache: Bestimmung, dass bei Ungültigkeit einzelner Klauseln der Vertrag im Übrigen gültig bleibt und die Parteien eine Ersatzregelung treffen.

Beispielformulierung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Parteien werden eine angemessene Ersatzbestimmung vereinbaren.

Häufiger Fehler: Fehlende Salvatorische Klausel gefährdet den gesamten Vertrag bei formalen Mängeln.

Schlussbestimmungen und Unterschriften

In einfacher Sprache: Ort, Datum und beglaubigte Unterschriften beider Parteien; Hinweis auf notarielle Beurkundungspflicht.

Beispielformulierung
Unterzeichnet am [DATUM] in [ORT]. [ABTRETENDER] _____________ [ABTRETUNGSEMPFÄNGER] _____________ Notarielle Beurkundung erforderlich.

Häufiger Fehler: Fehlende oder falsche Unterschriften bzw. Datumangabe führt zur Unwirksamkeit des Vertrags.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Parteien korrekt identifizieren

    Tragen Sie den vollständigen Namen, die genaue Adresse und den Rechtsstatus (Einzelperson oder Unternehmen, mit Registerangaben, falls zutreffend) beider Parteien ein. Bei Unternehmen: Eintrag ins Handelsregister prüfen und angeben.

    💡 Verwenden Sie offizielle Dokumente wie Personalausweise, Handelsregisterauszüge oder Grundbuchauszüge zur Überprüfung.

  2. 2

    Grundstück exakt beschreiben

    Besorgen Sie sich einen aktuellen Grundbuchauszug und tragen Sie Gemarkung, Flur, Flurstück, Fläche, Amtsgericht und Grundbuchblatt vollständig und korrekt ein.

    💡 Ein fehlerhafter Eintrag führt zu Eintragungshindernissen. Im Zweifelsfall den Makler oder Notar konsultieren.

  3. 3

    Belastungen offenlegen

    Aus dem Grundbuchauszug alle eingetragenen Rechte und Lasten (Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte, Dienstbarkeiten) kopieren und in den Vertrag eintragen.

    💡 Nicht offengelegte Belastungen können zur Anfechtung oder Schadensersatz führen; Sorgfalt ist hier essentiell.

  4. 4

    Motiv und Zweck klar regeln

    Ersetzen Sie die generischen Platzhalter durch konkrete Formulierungen, die ausdrücklich festhalten, dass die Übereignung zur Abwendung von Zwangsvollstreckung erfolgt und die Schuld damit getilgt ist.

    💡 Eine klare Motiv-Klausel schützt vor späteren Anfechtungen und Missverständnissen zwischen den Parteien.

  5. 5

    Gegenleistung festlegen

    Tragen Sie genau ein, welche Summe der Gläubiger zahlt oder wie viel der Schuld damit als beglichen gilt. Falls Ratenzahlungen vorgesehen sind, diese ebenfalls dokumentieren.

    💡 Eine unklare oder fehlende Gegenleistung ist ein häufiger Streitpunkt; seien Sie präzise.

  6. 6

    Kostenteilung regeln

    Entscheiden Sie, wer die Notar- und Grundbuchgebühren trägt (oft trägt der Abtretungsempfänger, da er Vorteile hat; dies ist aber Verhandlungssache).

    💡 Klären Sie dies frühzeitig mit allen Beteiligten, um Überraschungen zu vermeiden.

  7. 7

    Mit Notar beurkunden lassen

    Der Vertrag MUSS notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Notar, bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit (Personalausweis, Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug).

    💡 Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag unwirksam und kann nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

  8. 8

    Grundbucheintragung vornehmen

    Nach Beurkundung reicht der Notar automatisch die Unterlagen beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts ein. Überprüfen Sie nach 2–4 Wochen, dass die Eintragung erfolgt ist.

    💡 Fragen Sie beim Grundbuchamt nach, wenn die Eintragung länger dauert; manchmal fehlen noch Unterlagen.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich?

Ja, nach deutschem Recht (§ 311b BGB) ist ein Vertrag über die Übertragung von Grundeigentum nichtig, wenn er nicht notariell beurkundet ist. Ohne Notarschaft können Sie den Vertrag nicht ins Grundbuch eintragen lassen und die Übereignung ist nicht gültig. Eine notarielle Beurkundung schützt beide Parteien und garantiert rechtliche Sicherheit.

Kann ich den Vertrag auch ohne Anwalt ausfüllen?

Theoretisch ja, Sie können diese Vorlage selbst ausfüllen. Allerdings ist ein Grundstücksübereignungsvertrag zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung eine komplexe Materie mit erheblichen rechtlichen Folgen. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Vertrag alle lokalen Anforderungen erfüllt und Sie nicht benachteiligt werden. Eine nachträgliche Korrektur ist teuer und zeitaufwändig.

Wer trägt die Kosten für die notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung?

Das ist Verhandlungssache zwischen den Parteien. Häufig trägt der Abtretungsempfänger (der Gläubiger) diese Kosten, da er von der Übereignung profitiert. Sie können aber auch eine 50:50-Aufteilung vereinbaren oder andere Regelungen treffen. Dies sollte im Vertrag explizit festgehalten werden, bevor Sie zum Notar gehen.

Was passiert, wenn der Abtretende nach der Unterzeichnung Anspruch auf das Grundstück erhebt?

Sobald die Übereignung ins Grundbuch eingetragen ist, ist der Abtretungsempfänger rechtlich geschützter Eigentümer. Der Abtretende hat dann normalerweise keine Rechte mehr am Grundstück, es sei denn, es gibt einen separaten Rückerwerbsvertrag oder ein Wiederkaufsrecht, das ausdrücklich vereinbart wurde. Eine klare Abschlusserklärung (Salvatorische Klausel) schützt beide Parteien vor nachträglichen Ansprüchen.

Kann ich das Grundstück noch weiternutzen, nachdem ich es übereignet habe?

Nein — nach vollständiger Übereignung und Grundbucheintragung gehört das Grundstück dem Abtretungsempfänger (dem Gläubiger). Sie verlieren alle Nutzungsrechte. Falls Sie das Grundstück weiterhin bewohnen oder nutzen möchten, müssen Sie ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vertraglich festhalten, das dann ins Grundbuch eingetragen wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer Übereignung und einer Hypothek?

Bei einer Übereignung verlieren Sie das Eigentum am Grundstück sofort; der Gläubiger wird Eigentümer. Bei einer Hypothek bleibt das Grundstück in Ihrem Eigentum, der Gläubiger hat aber ein Sicherungsrecht und kann im Falle von Zahlungsausfällen das Grundstück zwangsversteigern. Eine Übereignung zur Abwendung von Zwangsvollstreckung ist eine drastischere Maßnahme und sollte nur als letztes Mittel gewählt werden.

Kann ich die Übereignung später rückgängig machen?

Grundsätzlich nein — die Übereignung ist eine rechtskräftige Eigentümerverschiebung. Ausnahmen: Falls Sie ein explizites Rückerwerbsrecht oder Wiederkaufsrecht vertraglich vereinbart haben, können Sie das Grundstück später zurückerwerben (meist gegen Zahlung). Ohne ein solches Recht ist eine Rückabwicklung schwer oder unmöglich. Klären Sie dies VOR der Unterzeichnung mit Ihrem Anwalt.

Wird die Übereignung sofort wirksam oder erst nach Grundbucheintragung?

Der Vertrag wird nach notarieller Unterzeichnung wirksam, aber die Übereignung ist erst vollständig, wenn sie ins Grundbuch eingetragen ist. Bis zur Eintragung (2–4 Wochen) besteht ein Registrierungsprozess. Es ist daher wichtig, die Eintragung zu überwachen und gegebenenfalls beim Grundbuchamt nachzufragen, damit die Rechtssicherheit hergestellt ist.

Was muss ich zum Notar mitbringen?

Bringen Sie mit: (1) gültigen Personalausweis oder Reisepass (beide Parteien), (2) aktuellen Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt), (3) Handelsregisterauszug (falls ein Unternehmen beteiligt ist), (4) Unterlagen über Hypotheken oder Grundschulden, (5) Identitätsnachweis des Eigentümers. Der Notar wird Sie noch eine Checkliste geben; fragen Sie im Voraus nach, um sicherzustellen, dass Sie alles mitbringen."

Im Vergleich zu Alternativen

vs Hypothekenvertrag

Ein Hypothekenvertrag belastet ein Grundstück, ohne das Eigentum zu übertragen. Der Eigentümer bleibt Besitzer, der Gläubiger hat nur ein Sicherungsrecht. Bei einem Grundstücksübereignungsvertrag verliert der Schuldner das Eigentum sofort. Verwenden Sie den Hypothekenvertrag, wenn Sie das Grundstück behalten möchten und nur eine Sicherheit bieten. Nutzen Sie den Übereignungsvertrag, wenn eine drastischere Regelung nötig ist und die Schuld vollständig getilgt sein soll.

vs Zwangsversteigerungsverfahren

Ein Zwangsversteigerungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem das Amtsgericht das Grundstück versteigert und der Erlös zur Schuldentilgung verwendet wird. Dies ist teuer, zeit- und nervenaufreibend und kann Haus und Familie zerstören. Ein Grundstücksübereignungsvertrag ist eine außergerichtliche Alternative, die schneller ist, weniger Kosten verursacht und beiden Parteien mehr Kontrolle gibt. Falls möglich, ist die vertragliche Lösung vorzuziehen.

vs Schuldanerkenntnisvertrag

Ein Schuldanerkenntnisvertrag dokumentiert die Höhe der Schuld und die Zahlungsbedingungen, überträgt aber kein Vermögen. Ein Grundstücksübereignungsvertrag ist eine reale Sicherungsmaßnahme, bei der der Gläubiger ein Grundstück erhält. Nutzen Sie den Schuldanerkenntnisvertrag, wenn Sie die Schuld zeitlich strecken wollen. Der Übereignungsvertrag ist geeigneter, wenn Sie der Schuld sofort entgehen wollen oder ein großes Vertrauensproblem besteht.

vs Wohnrecht oder Nießbrauch

Ein Wohnrecht oder Nießbrauch schützt Ihren Verbleib auf dem Grundstück, nachdem Sie es übereignet haben. Dies sind separate Verträge, die ins Grundbuch eingetragen werden müssen. Sie können einen Übereignungsvertrag mit einem Nießbrauch kombinieren, sodass Sie das Grundstück zwar abtreten, aber weiterhin wohnen oder nutzen dürfen. Dies bietet einen Kompromiss zwischen vollständiger Übereignung und vollständigem Verlust von Nutzungsrechten.

Branchenspezifische Hinweise

Finanzdienstleistungen und Banken

Banken und Kreditinstitute nutzen diesen Vertrag zur außergerichtlichen Schuldenreglung und zur Sicherung von Forderungen ohne teure Zwangsvollstreckungsverfahren.

Immobilienwirtschaft

Makler und Immobilienverwalter unterstützen Schuldner bei der Strukturierung von Grundstücksübereignungsverträgen, um Zwangsversteigerungen zu vermeiden.

Rechtswesen

Rechtsanwälte und Notare nutzen diesen Vertrag zur Dokumentation von außergerichtlichen Einigungen und zur Vorbereitung der Grundbucheintragung.

Unternehmensberatung

Unternehmensberater verwenden diesen Vertrag, um Unternehmen in Schieflage bei der Schuldenabwicklung durch Vermögensumschichtung zu unterstützen.

Private Kreditgeber

Privatpersonen, die Darlehen vergeben haben, können mit diesem Vertrag eine Grundstückssicherung vereinbaren, ohne ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Insolvenzberatung

Insolvenzberater und Schuldnerberater helfen überschuldeten Privatpersonen und Unternehmen, Zwangsvollstreckungen durch strukturierte Vermögensübergabe abzuwenden.

Hinweise zur Rechtsprechung

Dieser Vertrag folgt deutschem Recht (BGB §§ 311b, 873, 925). Die Grundbucheintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht. Beachten Sie, dass ein notarielle Beurkundung nach § 311b BGB zwingend erforderlich ist.

In Österreich gelten ähnliche Regelungen (ABGB §§ 417–434). Grundstücksgeschäfte müssen ebenfalls notariell beurkundet sein. Nutzen Sie für österreichische Immobilien eine lokal angepasste Vorlage mit österreichischer Notarschaft.

In der Schweiz ist das System dezentralisiert (Kantone regeln Grundbuch). Grundstückstransaktionen müssen notariell beurkundet werden und unterliegen kantonalen Regeln. Verwenden Sie für schweizer Grundstücke eine schweizer Vorlage oder konsultieren Sie einen lokalen Notar.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenUnkomplizierte Fälle mit geringen Vermögenswerten und einvernehmlicher Schuldnerschaft.€ 0 (Vorlage) + € 200–500 (Notarschaft)2–3 Stunden Selbstausfüllung + 2–4 Wochen Grundbucheintragung
Vorlage + RechtsprüfungMittlere Fälle mit mehreren Grundstücken oder komplexeren Schuldenstrukturen.€ 0 (Vorlage) + € 300–800 (anwaltliche Prüfung) + € 300–800 (Notarschaft)4–6 Stunden Prüfung + 2–4 Wochen Grundbucheintragung
MaßgeschneidertHochkomplexe Fälle mit Mehrparteien, umstrittenen Schulden, drohenden Insolvenzverfahren oder großen Vermögenswerten.€ 1.500–5.000 (anwaltliche Erstellung) + € 500–2.000 (Notarschaft und Grundbuch)2–6 Wochen Vorbereitung + 2–4 Wochen Grundbucheintragung

Glossar

Abtretender
Die Person oder das Unternehmen, das Eigentum (Grundstück) überträgt; in diesem Fall der Schuldner.
Abtretungsempfänger
Die Person oder das Unternehmen, die Eigentum empfängt; in diesem Fall der Gläubiger.
Grundstücksübereignung
Rechtliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück von einer Person auf eine andere.
Zwangsvollstreckung
Gerichtliches Verfahren, bei dem ein Gläubiger Vermögenswerte eines Schuldners mit behördlicher Hilfe verwertet, um eine Forderung zu begleichen.
Grundbuch
Öffentliches Register, das Eigentum, Lasten und Rechte an Grundstücken dokumentiert.
Entgeltliche Gegenleistung
Zahlung oder Wertausgleich, den der Gläubiger dem Schuldner für die Übereignung gewährt.
Notar
Öffentlich bestellte Person, die Grundstücksverträge beurkundet und ins Grundbuch eintragen lässt.
Bundesland
Administrative Einheit in Deutschland; jedes Bundesland hat eigene Grundbuchämter und Zivilgerichtsbarkeit.
Forderung
Anspruch des Gläubigers auf Zahlung oder Leistung durch den Schuldner.
Sicherheit
Vermögensrecht (z. B. Grundstück), das ein Gläubiger beanspruchen darf, falls der Schuldner nicht zahlt.
Recht am Grundstück
Eigentumsrecht oder andere dingliche Rechte, die an einem Grundstück haften (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht).
Außergerichtliche Einigung
Vertragliche Lösung zwischen Schuldner und Gläubiger ohne Beteiligung eines Gerichts.

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