- Lizenzgeber
- Die ursprüngliche Partei, die die Lizenzrechte gewährt und die Weitergabe dieser Rechte bewilligen oder ablehnen kann.
- Lizenznehmer
- Die Partei, die von der Lizenzgeber eine Lizenz erhält und nun die Erlaubnis zur Unterlizenzierung benötigt.
- Unterlizenznehmer
- Der Dritte, dem der Lizenznehmer Lizenzrechte weitergibt und der diese letztendlich nutzt.
- Unterlizenzierung
- Der Prozess der Weitergabe von Lizenzrechten von einem Lizenznehmer an einen Dritten unter den gleichen oder modifizierten Bedingungen.
- Lizenzrecht
- Das Recht, geistiges Eigentum (Software, Patente, Marken, Inhalte) unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, ohne es zu besitzen.
- Bewilligung
- Eine schriftliche, formale Zustimmung, mit der der Lizenzgeber die Unterlizenzierung ausdrücklich erlaubt und dokumentiert.
- Geistiges Eigentum (IP)
- Immaterielle Vermögenswerte wie Software, Patente, Markenzeichen oder Urheberrechte, die unter Lizenzen geschützt sind.
- Originalvereinbarung (Lizenzvereinbarung)
- Der ursprüngliche Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, auf den sich die Bewilligung bezieht.
- Bedingungen der Unterlizenzierung
- Die spezifischen Regeln, Grenzen und Anforderungen, unter denen der Unterlizenznehmer die Lizenzrechte nutzen darf.
- Multi-Ebenen-Lizenzstruktur
- Ein Lizenzmodell mit mehreren Zwischenstufen zwischen dem ursprünglichen Lizenzgeber und dem Endnutzer.