- Exklusives Vertriebsrecht
- Das Recht eines Vertriebspartners, ein Produkt in einem bestimmten Gebiet ohne Konkurrenz durch den Hersteller oder andere Partner zu verkaufen.
- Endnutzer
- Die Person oder Organisation, die die Software letztlich nutzt und mit einem Lizenzvertrag gebunden ist.
- Produktschlüssel
- Ein eindeutiger Code, der es dem Endnutzer ermöglicht, die erworbene Software zu aktivieren und zu nutzen.
- Lizenznehmer
- Eine Person oder Organisation im Vertriebsgebiet, die eine Lizenz zur Softwarenutzung vom Vertriebspartner erworben hat.
- Gebiet
- Der geografische Bereich (Land, Region, Bundesland), in dem der Vertriebspartner exklusiv tätig ist.
- Endnutzervertrag
- Ein Lizenz- und Supportvertrag zwischen dem Softwareunternehmen und dem Endkunden, den der Vertriebspartner koordiniert.
- Quellmaterialien
- Alle Programmcodes, Dokumentationen und technischen Unterlagen, die erforderlich sind, um die Software zu warten und zu aktualisieren.
- Rechte an geistigem Eigentum
- Alle geschützten Rechte wie Patente, Markenzeichen, Urheberrechte und Know-how an der Software und zugehörigen Materialien.
- Mindestbestellung
- Die kleinste Anzahl von Softwarelizenzen, die der Vertriebspartner pro Bestellung abnehmen muss.
- Produktbeschreibung
- Ein vom Hersteller bereitgestelltes Dokument, das alle Funktionen, Merkmale und Spezifikationen der Software beschreibt.