- Eidesstattliche Erklärung
- Öffentliche Versicherung einer natürlichen Person vor Gericht oder Behörde an Eides statt, dass bestimmte Tatsachen wahr sind.
- Versicherung an Eides statt
- Feierliche Versicherung ohne Eid, die vor Behörden und Gerichten die gleiche Rechtskraft wie ein Eid hat.
- Affidavit
- Englischer Begriff für eine eidesstattliche Versicherung oder notarielle Bestätigung von Tatsachen.
- Prozessstandsfähigkeit
- Fähigkeit einer Person, als Partei in einem Gerichtsverfahren aufzutreten und Rechte geltend zu machen.
- Sachkunde
- Persönliches Wissen oder eigene Wahrnehmung von Tatsachen, nicht bloße Hörensagen.
- Notarielle Beglaubigung
- Beglaubigung durch einen Notar, der die Unterschrift und die Identität bestätigt.
- Falsche eidesstattliche Erklärung
- Strafbare Handlung, wenn jemand vorsätzlich falsche Tatsachen an Eides statt versichert.
- Verwarnungsgeld
- Bußgeld, das verhängt wird, wenn jemand zur eidesstattlichen Erklärung aufgefordert wird, aber nicht erscheint.
- Gesellschaftsgesetz
- Gesetz, das die Gründung, Verwaltung und Auflösung von Gesellschaften (GmbH, AG, etc.) regelt.
- Bundesland
- Bundesrepublik Deutschland ist in 16 Bundesländer unterteilt; jedes hat eigene Verwaltungsregeln.